Verbotene Gegenstände und gefährliche Güter
Gefährliche Güter sind Gegenstände oder Substanzen, die eine Gefahr für das Flugzeug oder die Menschen an Bord darstellen können. Bevor Sie Ihr Gepäck packen,machen Sie sich bitte mit unserer Gefahrgutrichtlinie vertraut.
Wenn das Produkt, das Sie transportieren möchten, eine der folgenden Kennzeichnungen trägt, handelt es sich möglicherweise um Gefahrgut.
Schauen Sie in der nachstehenden Tabelle nach, in welchem Gepäckstück Sie das Produkt transportieren können, oder wenden Sie sich an das Contact Center.
Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Gefährliche Stoffe dürfen weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck mit an Bord genommen werden, es sei denn, es gelten die folgenden Bestimmungen. Gefährliche Güter, die im Handgepäck erlaubt sind, dürfen ebenfalls mit an Bord genommen werden, sofern nicht anders angegeben.
Legende
Erlaubt im Handgepäck
Erlaubt im aufgegebenen Gepäck
Nur am Körper erlaubt
Verboten im Handgepäck
Verboten im aufgegebenen Gepäck
Verboten
Alkoholische Getränke in Einzelhandelsverpackungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 24% und höchstens 70% in Behältnissen bis zu 5 Litern in einer Menge von bis zu 5 Litern pro Person.
Ausnahme: Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 24% oder weniger unterliegen keinen Beschränkungen.
Erlaubt im HandgepäckErlaubt im aufgegebenen GepäckSicher verpackte Munition (nur Unterklasse 1.4S, UN 0012 oder UN 0014) bis zu 5 kg brutto pro Person für den persönlichen Gebrauch. Ein Paket darf nur die Munition eines einzigen Fluggastes enthalten.
Zustimmung der Fluggesellschaft erforderlich – setzen Sie sich mit uns in Verbindung.Verboten im HandgepäckErlaubt im aufgegebenen GepäckErlaubt ist ein (1) Rucksack pro Person, der Druckgasbehälter der Unterklasse 2.2 enthält. Er kann mit einem pyrotechnischen Auslösemechanismus ausgestattet sein, der nicht mehr als 200 mg netto eines Materials der Unterklasse 1.4S enthält. Der Rucksack muss so gepackt sein, dass er nicht unbeabsichtigt aktiviert werden kann. Rucksack-Airbags müssen mit Druckablassventilen ausgestattet sein.
Zustimmung der Fluggesellschaft erforderlich – setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Erlaubt im HandgepäckErlaubt im aufgegebenen GepäckDie nicht entfernt werden können und der Metallgehalt - Lithium 0,3 g bei Lithium-Metall-Batterien oder 2,7 Wh bei Lithium-Ionen-Batterien übersteigt.
(Beispiel: Koffer mit integrierten Displays)Verboten im HandgepäckVerboten im aufgegebenen GepäckBatterien, die nicht entfernt werden können. Bei Lithium-Metall-Batterien darf der Metallgehalt - Lithium 0,3 g bzw. bei Lithium-Ionen-Batterien 2,7 Wh nicht überschreiten.
Batterien, die entfernt werden können. Wenn das Gepäck im Gepäckraum transportiert werden soll, müssen die Batterien entfernt werden. Entnommene Batterien müssen in der Kabine mitgeführt werden.
(Beispiel: Koffer mit eingebauten Powerbanks oder Koffer, die sich selbständig bewegen können)Erlaubt im HandgepäckErlaubt im aufgegebenen GepäckLithiumbatterien, auslaufsichere Batterien, Nickel-Metall-Hydrid-Batterien und Trockenbatterien für tragbare elektronische Geräte dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden.
Gegenstände, deren Hauptzweck die Stromversorgung ist, wie z. B. eine Powerbank, gelten als Ersatzbatterien. Jede dieser Batterien muss geschützt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
Lithium-Metall-Batterien: Der Lithium-Metall-Gehalt darf 2 g nicht überschreiten. (Zur Veranschaulichung: eine Batterie vom Typ AA - enthält 0,9 g Lithium)
Lithium-Ionen-Batterien: Die Energiekapazität darf 100 Wh nicht überschreiten.
Jede Person kann maximal 20 Ersatzbatterien haben.Erlaubt im HandgepäckVerboten im aufgegebenen GepäckErsatzakkus/lose mit Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen/Akkus für tragbare elektronische Geräte dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden.
Bei Lithium-Metall-Akkus darf der Lithium-Metall-Gehalt 2 g nicht überschreiten. Bei Lithium-Ionen-Akkus darf der Nennwert 100 Wh nicht überschreiten.. Gegenstände, deren Hauptzweck die Stromversorgung ist, wie z. B. eine Powerbank, gelten als Ersatzakkus. Diese Akkus müssen vor Kurzschluss gesichert sein.
Pro Person dürfen bis zu 20 Ersatzakkus mitgeführt werden.
Auslaufsichere Batterien: müssen 12 V oder weniger und 100 Wh oder weniger haben.
Pro Person dürfen bis zu 2 Ersatzbatterien mitgeführt werden.Erlaubt im HandgepäckVerboten im aufgegebenen GepäckCamping-Kocher und Brennstoffbehälter, die keinen flüssigen Brennstoff oder dessen Dämpfe enthalten.
Zustimmung der Fluggesellschaft erforderlich – setzen Sie sich mit uns in VerbindungVerboten im HandgepäckErlaubt im aufgegebenen GepäckEs ist verboten, sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck Geräte mitzuführen, die kampfunfähig machen, wie Tränengas, Pfefferspray etc. die Reizstoffe oder neutralisierende Substanzen enthalten.
Verboten im HandgepäckVerboten im aufgegebenen GepäckErlaubt sind bis zu 2,5 kg pro Person, verwendet für die Beförderung verderblicher, nicht gefährlicher Güter. In einer Verpackung, die das Entweichen von Kohlendioxidgas ermöglicht.
Für die Beförderung im aufgegebenen Gepäck ist ein Etikett mit der Aufschrift „dry ice” oder „carbon dioxide, solid” erforderlich, auf dem entweder das Nettogewicht des Trockeneises angegeben ist oder aus dem hervorgeht, dass es 2,5 kg oder weniger beträgt.
Zustimmung der Fluggesellschaft erforderlich – setzen Sie sich mit uns in Verbindung.Erlaubt im HandgepäckErlaubt im aufgegebenen GepäckE-Zigaretten (einschließlich E-Zigarren, E-Zigaretten und andere persönliche Inhalationsgeräte), die mit Batterien ausgestattet sind, müssen so gesichert werden, dass sie nicht versehentlich aktiviert werden können.
E-Zigaretten dürfen nicht an Bord benutzt oder aufgeladen werden.Erlaubt im HandgepäckVerboten im aufgegebenen GepäckBrennstoffzellen dienen der Stromversorgung tragbarer elektronischer Geräte wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Camcorder.
Erlaubt im HandgepäckVerboten im aufgegebenen GepäckBrennstoffzellenpatronen für tragbare elektronische Geräte.
Erlaubt im HandgepäckErlaubt im aufgegebenen GepäckGaspatronen, nicht brennbar, die Kohlendioxid oder ein anderes geeignetes Gas der Unterklasse 2.2 enthalten Maximal zwei (2) kleine Patronen, die in einer selbstaufblasenden persönlichen Schutzvorrichtung angebracht sind, die dazu bestimmt ist, von einer Person getragen zu werden, wie z. B. eine Rettungsweste oder Weste.
Nicht mehr als zwei (2) Geräte pro Fluggast und bis zu zwei (2) kleine Ersatzpatronen pro Gerät, nicht mehr als vier (4) Patronen mit einer Wasserkapazität von bis zu 50 ml für andere Geräte.
Zustimmung der Fluggesellschaft erforderlich – setzen Sie sich mit uns in Verbindung.Erlaubt im HandgepäckErlaubt im aufgegebenen GepäckNicht mehr als eine (1) pro Fluggast, sofern die Abdeckung des Heizelements geschützt ist. Darf niemals an Bord verwendet werden.
Erlaubt im HandgepäckErlaubt im aufgegebenen GepäckErsatzgasbehälter sind weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
VerbotenSie müssen die Anforderungen für Motoren mit flüssigem Kraftstoff erfüllen:
- Enthalten keine Batterien
- Noch nie Kraftstoff enthalten haben
- Wenn sie Kraftstoff enthalten haben, muss ein Dokument vorgelegt werden, das bescheinigt, dass der Motor gespült und gereinigt worden ist.
Sie müssen die Anforderungen für Motoren mit Gaskraftstoff erfüllen:
- Enthalten keine Batterien
- Wenn sie Kraftstoff enthalten haben, muss ein Dokument vorgelegt werden, das bescheinigt, dass der Motor gespült und gereinigt worden ist.
Zustimmung der Fluggesellschaft erforderlich – setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Verboten im HandgepäckErlaubt im aufgegebenen GepäckEinschließlich medizinischer Geräte wie tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC)(Zur Erinnerung: Geräte, die während einer chemischen Reaktion Sauerstoff erzeugen, sind für den Transport verboten) und Unterhaltungselektronik wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Tablets, die von Fluggästen für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden.
Bei Lithium-Metall-Batterien darf der Lithiumgehalt 2 g nicht überschreiten, bei Lithium-Ionen-Batterien darf die Anzahl der Wattstunden 100 Wh nicht überschreiten.
Geräte im aufgegebenen Gepäck müssen vollständig ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein. Pro Person können maximal 15 PEDs mitgeführt werden.Erlaubt im HandgepäckErlaubt im aufgegebenen GepäckElektronische Geräte, betrieben von Batterien mit einer Energiekapazität von mehr als 100 Wh, aber nicht mehr als 160 Wh für tragbare elektronische Geräte und PMEDs oder mit einem Lithiumgehalt von mehr als 2 g, aber nicht mehr als 8 g, die nur für PMEDs verwendet werden.
Erlaubt sind maximal zwei Ersatzbatterien und nur im Handgepäck. Diese Batterien müssen einzeln geschützt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden..
Zustimmung der Fluggesellschaft erforderlich – setzen Sie sich mit uns in Verbindung.Erlaubt im HandgepäckVerboten im aufgegebenen GepäckLithium-Ionen-Batterien zum Betrieb von tragbaren elektronischen Geräten (einschließlich medizinischer Geräte) mit einer Energiespeicherkapazität von mehr als 100 Wh, aber nicht mehr als 160 Wh.
Lithium-Metall-Batterien, die ausschließlich für die Stromversorgung von tragbaren medizinischen elektronischen Geräten bestimmt sind, mit einem Lithiumgehalt von mehr als 2 g, aber nicht mehr als 8 g.
Geräte im aufgegebenen Gepäck müssen vollständig ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein.
Zustimmung der Fluggesellschaft erforderlich – setzen Sie sich mit uns in Verbindung.Erlaubt im HandgepäckErlaubt im aufgegebenen Gepäckdas keinen nicht absorbierten Flüssigbrennstoff, außer Flüssiggas enthält, für den persönlichen Gebrauch. (Zippo-Feuerzeuge, die flüssigen Brennstoff enthalten, dürfen nicht mitgeführt werden)
Brennstoff für Feuerzeuge oder Ersatzpatronen sind nicht erlaubt.
Achtung: Streichhölzer, die sich unter allen Bedingungen entzünden (Sturmstreichhölzer), Feuerzeuge mit "blauer Flamme" oder Zigarrenfeuerzeuge oder Feuerzeuge mit Lithium-Batterien ohne Sicherheitskappe oder Mittel zur Verhinderung einer unbeabsichtigten Aktivierung sind für den Lufttransport verboten.Nur am Körper erlaubtUm zu prüfen, ob ein Rollstuhl auf unseren Linien befördert werden kann, machen Sie sich bitte mit der Tabelle in der Datei unten vertraut.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Ihren Rollstuhl transportieren können, besuchen Sie bitte die Website für weitere Informationen.
Denken Sie bitte daran, wenn Sie mit einer batteriebetriebenen Mobilitätshilfe reisen möchten, müssen Sie uns mindestens 48 Stunden vor Ihrem Flug darüber informieren.
Füllen Sie bitte zu diesem Zweck das Formular - Spezielle Assistenz ausKosmetik- und medizinische Produkte, einschließlich Aerosole wie Haarsprays, Parfüms, Eau de Cologne, alkoholhaltige Arzneimittel; sowie nicht entzündbare und nicht giftige Aerosole der Unterklasse 2.2 ohne Gefahrenzusatz, für Sport- oder Haushaltszwecke.
(Beispiel: antibakterielles Gel ist ein medizinischer Artikel, der Alkohol enthält - es hat keinen spezifischen Alkoholgrenzwert)
Die Nettogesamtmenge der nicht radioaktiven Medizin- oder Kosmetikprodukte und der nicht entzündbaren und nicht giftigen Aerosole der Unterklasse 2.2 darf 2 kg oder 2 L nicht überschreiten, die Nettomenge eines einzelnen Artikels darf 0,5 kg oder 0,5 L nicht überschreiten.
Die Ventile der Druckgaspackungen müssen durch eine Kappe oder einen anderen Schutz gesichert sein, um ein unbeabsichtigtes Entweichen des Inhalts zu verhindern.Erlaubt im HandgepäckErlaubt im aufgegebenen GepäckDas Gesamtbruttogewicht der Flasche darf 5 kg nicht überschreiten.
Achtung: Der Transport von Flüssigsauerstoffbehältern ist verboten.
Zustimmung der Fluggesellschaft erforderlich – setzen Sie sich mit uns in Verbindung.Erlaubt im Handgepäck