Verbotene Gegenstände und gefährliche Güter
Gefährliche Güter sind Gegenstände oder Substanzen, die eine Gefahr für das Flugzeug oder die Menschen an Bord darstellen können. Bevor Sie Ihr Gepäck packen,machen Sie sich bitte mit unserer Gefahrgutrichtlinie vertraut.
Wenn das Produkt, das Sie transportieren möchten, eine der folgenden Kennzeichnungen trägt, handelt es sich möglicherweise um Gefahrgut.
Schauen Sie in der nachstehenden Tabelle nach, in welchem Gepäckstück Sie das Produkt transportieren können, oder wenden Sie sich an das Contact Center.
Kennzeichnung von Gefahrstoffen









Gefährliche Stoffe dürfen weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck mit an Bord genommen werden, es sei denn, es gelten die folgenden Bestimmungen. Gefährliche Güter, die im Handgepäck erlaubt sind, dürfen ebenfalls mit an Bord genommen werden, sofern nicht anders angegeben.
Legende
Erlaubt im Handgepäck

Erlaubt im aufgegebenen Gepäck

Nur am Körper erlaubt

Verboten im Handgepäck

Verboten im aufgegebenen Gepäck

Verboten

Ersatzbatterien und Akkumulatoren
Lithiumbatterien, auslaufsichere Nassbatterien, Nickel-Metallhydrid-Batterien und Trockenbatterien für tragbare elektronische Geräte dürfen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden. Die Pole jeder Batterie müssen gegen unbeabsichtigten Kurzschluss gesichert sein (z. B. durch Transport in der Originalverpackung oder durch Abdeckung der Pole mit einer Kunststoffhülle oder Folie).
Gegenstände, deren Hauptzweck die Stromversorgung ist, wie z. B. Powerbanks, gelten als Ersatzbatterien.
Lithium-Metall-Batterien: Der Gehalt an metallischem Lithium darf 2 g nicht überschreiten. (Zum Vergleich: Eine AA-Batterie enthält ca. 0,9 g Lithium.)
Lithium-Ionen-Batterien: Die Energiekapazität darf 100 Wh nicht überschreiten.
Auslaufsichere Nassbatterien (auch bekannt als versiegelte oder nicht auslaufende Batterien wie Gel-, AGM- und SLA-Batterien): Die Spannung darf 12 V und die Energiekapazität 100 Wh nicht überschreiten. Jeder Passagier darf maximal 2 auslaufsichere Nassbatterien mitführen.
Jeder Passagier darf maximal 20 Ersatzbatterien anderer Typen mitführen.


Beispiele:
Stromquellen
Batterien
Bringen Sie am aufgegebenen Gepäck keine zusätzlichen Gegenstände an, die sich während des Transports lösen könnten. Die Fluggesellschaft trägt keine Haftung für deren Verlust.
ACHTUNG! Die Fluggesellschaft kann die Beförderung von aufgegebenem Gepäck ablehnen, wenn dieses nicht ordnungsgemäß verpackt ist, um eine sichere Beförderung mit der üblichen Vorsicht bei der Behandlung zu gewährleisten. PPL LOT empfiehlt, das Gepäck mit einem Adressanhänger/Aufkleber genau zu markieren. Die Fluggesellschaft übernimmt keine Haftung für zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, die im Gepäck befördert werden, sowie für Geld, Schmuck und andere Wertgegenstände, Dokumente, Warenmuster usw. Die Beförderung solcher Gegenstände erfolgt auf alleinige Gefahr und Verantwortung des Fluggasts.
Richtlinien für die Beförderung von gefährlichen Gütern sind auch auf der Internetseite des Amtes für Zivile Luftfahrt und auf der Seite International Air Transport Association (IATA) zu finden.