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Visabestimmungen
Flug nach/aus Kanada

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Reisen nach Israel

Transitvisum – Flüge mit Zwischenstopp in Polen
Benötigen Sie ein Transitvisum?
Ein Transitvisum (Typ A) ist in der Regel nicht erforderlich, um sich im Transitbereich des Flughafens aufzuhalten. Es ist jedoch notwendig für Staatsangehörige folgender Länder: Afghanistan, Armenien, Bangladesch, Demokratische Republik Kongo, Ägypten, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Iran, Irak, Kuba, Nigeria, Pakistan, Somalia und Sri Lanka.
Wichtige Aktualisierung (gültig seit dem 12. Juli 2025)
Passagiere, die aus einem Land außerhalb des Schengen-Raums mit einem nationalen Visum (Typ „D“) reisen, das für eine „Aufenthaltsdauer“ von weniger als 91 Tagen oder mehr als 365 Tagen ausgestellt wurde, dürfen die Außengrenze des Schengen-Raums in Polen nicht überschreiten. In solchen Fällen ist ein Transit durch Polen in andere Schengen-Länder nicht möglich. Bitte überprüfen Sie Ihr Visum vor dem Ticketkauf.
*Bitte beachten Sie: Ein Transitvisum (Typ A) berechtigt Sie nicht, den Transitbereich des Flughafens zu verlassen.
Darf ich den Flughafen während meines Zwischenstopps verlassen?
Ja, wenn:
- Sie Staatsangehörige*r eines EU- oder Schengen-Landes sind
- Sie aus einem visumbefreiten Land stammen (prüfen Sie das mit Sherpa (Öffnet in einem neuen Fenster))
- Sie ein Schengen-Visum (Typ C) oder ein nationales Visum (Typ D) besitzen