Verbotene Gegenstände und gefährliche Güter
Aus Sicherheitsgründen unterliegt das Gepäck den Sicherheitskontrollen der Flughafensicherheitsdienste, für deren Handlungen und Folgen die Fluggesellschaft gemäß den Allgemeinen Beförderungsbedingungen nicht haftet.
Wenn Sie im aufgegebenen Gepäck Waffen transportieren möchten, wenden Sie sich bitte an den Vertreter der Fluggesellschaft, um Informationen über die ausführlichen Bedingungen für die Beförderung von Waffen einzuholen.
Liste der Gegenstände, deren Transport im aufgegebenen Gepäck verboten ist:
Folgende Gegenstände dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden: Sprengstoffe und Brandsätze - Sprengstoffe und Brandsätze, die schwere Verletzungen verursachen oder die Sicherheit des Flugzeugs gefährden können, einschließlich:
- Munition,
- Primer, Sprengkapseln und Zünder,
- Minen, Granaten und andere militärische Sprengstoffe,
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse,
- Rauchgranaten und Rauchpatronen,
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoff,
- elektronische Zigaretten (einschließlich elektronischer Zigarren, Pfeifen und anderer Inhalationsmittel), die Batterien enthalten.
- Airwheel, solowheel, hoverboard, mini-segway, balance wheel,
- Smartphone Samsung Galaxy Note 7
- 15-Zoll MacBook Pro Computer, die zwischen September 2015 und Februar 2017 im Verkauf erhältlich waren und für das Batterieaustauschprogramm qualifiziert sind.
Im aufgegebenen Gepäck sollen folgende Gegenstände nicht mitgeführt werden:
- Wertsachen, einschließlich Geld,
- Edelmetalle, Schmuck,
- Handelsdokumente und -muster, Pässe, Personalausweise und andere Wertpapiere,
- elektronische Geräte und optische Instrumente (d. h. Computer, Laptops, Fotoapparate, Mobiltelefone, Kameras mit Zubehör, Brillen) sowie Medikamente, Schlüssel usw.
- Gegenstände, die aufgrund ihrer Merkmale und Eigenschaften, einschließlich ihrer Art, ihres Gewichts, ihrer Größe oder Verderblichkeit, ihrer Zerbrechlichkeit, ihrer Brüchigkeit oder ihrer besonderen Empfindlichkeit für den Transport ungeeignet sind,
- gefährliche Gegenstände oder Schadstoffe, die eine Gefahr für das Flugzeug, Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeugs darstellen können.
Liste der Gegenstände, deren Transport im Handgepäck verboten ist
Pistolen, Feuerwaffen und andere Geräte, die Geschosse abfeuern - Geräte, die in der Lage sind bzw. für solche gehalten werden können, durch Abfeuern eines Geschosses schwere Verletzungen zu verursachen, einschließlich:
- Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten,
- Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Feuerwaffenimitate, die mit echten Waffen verwechselt werden können,
- Bestandteile von Feuerwaffen, mit Ausnahme von Zielfernrohren
- Luft- und CO2-gefüllte Waffen wie Pistolen, Schrotflinten, Gewehre und Kugelgewehre,
- Leuchtpistolen und Schreckschusspistolen,
- Bögen, Armbrüste und Pfeile,
- Geräte zum Werfen von Harpunen und Speeren,
- Schleudern und Katapulte,
- airwheel, solowheel, hoverboard, mini-segway, balance wheel,
- Smartphone Samsung Galaxy Note 7 ,
- 15-Zoll MacBook Pro Computer, die zwischen September 2015 und Februar 2017 im Verkauf erhältlich waren und für das Batterieaustauschprogramm qualifiziert sind.
Betäubungsgeräte - Geräte, die speziell zur Betäubung oder Ruhigstellung entwickelt wurden, einschließlich:
- Betäubungsgeräte wie Betäubungspistolen, Taser und Betäubungsstöcke,
- Geräte zur Betäubung und Schlachtung von Tieren,
- neutralisierende und kampfunfähig machende Chemikalien, Gase und Aerosole wie Tränengase, Pfeffersprays, Säuresprays und Tierabwehrsprays;
Gegenstände mit einer scharfen Spitze oder einer scharfen Kante - Gegenstände mit einer scharfen Spitze oder einer scharfen Kante, die verwendet werden können, um schwere Körperverletzungen zu verursachen, einschließlich:
- Gegenstände, die zum Hacken bestimmt sind, wie Äxte, Beile und Hackbeile,
- Eispickel und Äxte,
- Rasierklingen, Kartonschneider,
- Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm,
- Scheren mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm, gemessen vom Drehpunkt aus,
- Kampfsportgeräte mit einer scharfen Spitze oder Kante Schwerter,
- Degen und Säbel;
Arbeitswerkzeuge - Werkzeuge, die schwere Verletzungen verursachen oder die Sicherheit von Flugzeugen gefährden können, einschließlich:
- Brechstangen aus Stahl,
- Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich kabelloser tragbarer Elektrobohrmaschinen,
- Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von mehr als 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie z. B. Schraubendreher und Meißel Sägen,
- kabelloser tragbarer elektrischer Sägen,
- Schneidbrenner,
- Bolzen- und Nagelpistolen;
Stumpfe Instrumente - Gegenstände, die schwere Verletzungen verursachen können, wenn sie zum Schlagen verwendet werden, einschließlich:
- Baseball- und Softballschläger,
- Schlagstöcke, z. B. Gummistöcke, lederüberzogene Metallstöcke und Polizeistöcke,
- Kampfsportausrüstung;
Sprengstoffe und Brandsätze - Sprengstoffe und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit von Flugzeugen zu gefährden, einschließlich:
- Munition,
- Primer,
- Sprengkapseln und Zünder,
- nachgebildete oder gefälschte Sprengkörper Minen,
- Granaten und andere militärische Sprengstoffe,
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse,
- Rauchgranaten und Rauchpatronen,
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoff.
Lithiumbatteriebetriebene Geräte, z. B.:
- airwheel.
Liste bestimmter gefährlicher Güter, die sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck befördert werden dürfen:
- Wärmeerzeugende Geräte wie Unterwasserfackeln (Tauchlampen) und Lötkolben.
- Trockeneis in einer Menge von nicht mehr als 2,5 kg (5 lb) pro Person, wenn es zum Verpacken von verderblichen Waren, die nicht unter diese Vorschriften fallen, im Handgepäck verwendet wird, vorausgesetzt, die Verpackung ermöglicht den Ausstoß von Kohlendioxid. Für Trockeneis im aufgegebenen Gepäck ist eine Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich, wobei jedes aufgegebene Gepäckstück mit der Aufschrift dry ice” oder „carbon dioxide, solid” und der Nettomenge an Trockeneis oder einem Hinweis darauf, dass sich 2,5 kg oder weniger Trockeneis darin befinden, versehen sein muss.
- Kühlverpackungen, die gekühlten flüssigen Stickstoff enthalten, der vollständig in einem porösen Material absorbiert ist, und die für die Beförderung von nicht gefährlichen Gütern bei niedrigen Temperaturen verwendet werden, die nicht den Vorschriften der Verordnungen unterliegen, vorausgesetzt, dass die Bauart der Kühlverpackung keinen Druckaufbau im Innern des Versandstücks und keine Freisetzung von gekühltem flüssigem Stickstoff zulässt, unabhängig von der Art der Anordnung des Versandstücks.
- Eine Flasche mit nicht brennbarem Gas, die in einer Rettungsweste eingebaut ist und Kohlendioxid oder ein anderes geeignetes Gas für bis zu zwei (2) kleine Flaschen pro Passagier enthält, sowie bis zu (2) zwei Ersatzflaschen.
- Sauerstoff oder Luft, flüchtiger Zustand, kleine Gasflaschen für medizinische Zwecke. Die Flasche darf ein Bruttogewicht von 5 kg nicht überschreiten. Achtung: Flüssigsauerstoffsysteme sind von der Beförderung ausgeschlossen.
- Nicht radioaktive medizinische und Kosmetikprodukte (einschließlich Aerosole) wie Haarsprays, Parfüms, Eau de Cologne und medizinische Artikel, die Alkohol enthalten. Das Gesamtnettogewicht der oben genannten Artikel darf 2 kg (4,4 lb) oder 2 l (2 qt) nicht überschreiten und das Nettogewicht eines einzelnen Artikels darf 0,5 kg (1 lb) oder 0,5 l (1pt) nicht überschreiten. Ablassventile an Aerosolen müssen mit einer Kappe oder einem anderen geeigneten Mechanismus gesichert werden, um ein versehentliches Austreten des Inhalts zu verhindern.
- Alkoholische Getränke, wenn sie einzeln verpackt sind und mehr als 24 %, aber nicht mehr als 70 % Alkohol enthalten, in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von höchstens 5 l und einer Nettofüllmenge von 5 l pro Person.
- Flaschen mit nicht brennbarem, ungiftigem Gas, die für Prothesen verwendet werden. Außerdem Ersatzflaschen ähnlicher Größe, falls die angegebene Anzahl während des Flugs benötigt wird.
- Unterhaltungselektronik, die Lithium- oder Lithium-Ionen-Batterien oder -Akkumulatoren enthält, wie z. B. Uhren, Taschenrechner, Kameras, Mobiltelefone, tragbare Computer, Fotoapparate usw., wenn sie von Fluggästen oder Besatzungsmitgliedern für ihren eigenen Gebrauch mitgeführt werden.
- Medizinische oder klinische Thermometer, die Quecksilber enthalten, sind in einer Anzahl von einem (1) pro Passagier für den persönlichen Gebrauch erlaubt, vorausgesetzt, sie werden in einer Schutzhülle mitgeführt.
Wenn Sie trotz dieses Verbots Gegenstände in Ihrem Gepäck mitführen, die nicht befördert werden dürfen, erfolgt deren Beförderung auf Ihr eigenes Risiko.
Bringen Sie am aufgegebenen Gepäck keine zusätzlichen Gegenstände an, die sich während des Transports lösen könnten. Die Fluggesellschaft trägt keine Haftung für deren Verlust.
ACHTUNG! Die Fluggesellschaft kann die Beförderung von aufgegebenem Gepäck ablehnen, wenn dieses nicht ordnungsgemäß verpackt ist, um eine sichere Beförderung mit der üblichen Vorsicht bei der Behandlung zu gewährleisten. PPL LOT empfiehlt, das Gepäck mit einem Adressanhänger/Aufkleber genau zu markieren. Die Fluggesellschaft übernimmt keine Haftung für zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, die im Gepäck befördert werden, sowie für Geld, Schmuck und andere Wertgegenstände, Dokumente, Warenmuster usw. Die Beförderung solcher Gegenstände erfolgt auf alleinige Gefahr und Verantwortung des Fluggasts.
Sollten Sie Zweifel haben, ob ein bestimmter Artikel für den Lufttransport gefährlich sein könnte, wenden Sie sich bitte an unser LOT Contact Center (+48 22 577 77 55).
Die Richtlien für die Beförderung von gefährlichen Gütern sind auch auf der Internetseite von IATA (opens in a new tab) zu finden.