Probleme mit Gepäck
Bei Problemen mit Ihrem Gepäck wenden Sie sich bitte an das Büro LOST & FOUND, bevor Sie den Gepäckausgabebereich verlassen, um eine offizielle Meldung zu machen.
Beschädigtes Gepäck (beschädigter Koffer/Tasche, beschädigter Inhalt, fehlender Inhalt)
Wenn Sie bei Ihrer Ankunft feststellen, dass Ihr Gepäck beschädigt wurde, melden Sie den Schaden sofort und füllen Sie ein Schadensprotokoll aus. Sie erhalten eine offizielle Bestätigung der Schadensmeldung mit einer Referenznummer (bitte bewahren Sie das Protokoll bis zum Abschluss des Falls auf).
Wenn Sie den Schaden nicht sofort bei der Ankunft am Flughafen und der Abholung Ihres Gepäcks melden, besteht für Sie die Möglichkeit, den Schaden bis zu 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks schriftlich zu melden. Wichtig ist dabei, dass im Fall einer solchen Meldung nachgewiesen werden muss, dass der Schaden eingetreten ist, während sich das Gepäck in der Obhut der Fluggesellschaft befand.
PLL LOT S.A. haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit dem Aussehen des Gepäcks, die durch normale Abnutzung entstehen, d.h. Kratzer, Abschürfungen, Dellen, Schäden durch Überladung und Überbeanspruchung, geplatzte Nähte oder abgerissene Reißverschlusszähne. Darüber hinaus haftet die Fluggesellschaft nicht für Schäden, die durch die Einhaltung von Vorschriften und Auflagen staatlicher Behörden einschließlich der Sicherheit und/oder die Nichteinhaltung dieser Vorschriften durch die Fluggäste entstehen.
Verspätetes Gepäck (kein Gepäck bei Ankunft)
Wenn Sie bei Ihrer Ankunft feststellen, dass Ihr Gepäck auf dem Förderband fehlt, müssen Sie dies sofort melden und ein Protokoll erstellen lassen. Sie erhalten eine offizielle Bestätigung/PIR mit einer Referenznummer (z. B. WAWLO10123). Bitte bewahren Sie dieses Dokument bis zum Abschluss der Bearbeitung Ihres Antrags auf.
Ihr Gepäck wird mit dem internationalen Gepäcksuchsystem World Tracer durchsucht. Sie können es über die Internetseite aufrufen, indem Sie die Referenznummer des Protokolls eingeben.
Bei Verspätung des gesamten Gepäcks außerhalb des Wohnsitzlandes des Fluggastes erstattet PLL LOT die Kosten für den Einkauf von notwendigen Gegenständen während der Wartezeit auf das Gepäck (Kosmetikprodukte, Unterwäsche, Kleidung) bis zu einem Höchstbetrag von 100 USD. Kosmetika, Parfüm und andere Artikel, die nicht zu den notwendigen Artikel für den täglichen Bedarf gehören, werden von der Fluggesellschaft nicht erstattet.
Sollte Ihr Gepäck nicht innerhalb von 5 Tagen nach Ihrer Meldung gefunden worden sein, kontaktieren Sie uns bitte unter der Adresse:
Centralne Biuro Poszukiwań Bagażu (Zentrale Gepäcksuchstelle) PLL LOT S.A.
Międzynarodowy Port Lotniczy Warszawa - Okęcie
ul. Żwirki i Wigury 1
00-906 Warszawa
Fax: +48 22 650-25-54
E-Mail: poszukiwanie.bagazu@lot.pl
und reichen Sie uns eine genaue Liste des Inhalts des Gepäcks auf, damit wir die umfassende Suche fortsetzen können. Verwenden Sie dafür den Gepäckfragebogen (Liste der enthaltenen Gegenstände). Dieses Dokument ist auszudrucken, auszufüllen und an die Zentrale Gepäcksuchstelle zu senden.
Sobald Ihr Gepäck gefunden wurde, liefern wir es auf Kosten der Fluggesellschaft an die im Protokoll angegebene Adresse.
Verlorenes Gepäck
Wenn Ihr Gepäck trotz der umfangreichen Suche nicht gefunden wird, senden Sie bitte Ihre Reklamationsunterlagen an die PPL LOT.
Reklamationen in Bezug auf das Gepäck (Beschädigung, fehlender Inhalt, Verspätung, Verlust) müssen schriftlich eingereicht werden und können per Post oder Fax an folgende Adresse geschickt werden:
Polskie Linie Lotnicze S.A.
Sekcja Obsługi Reklamacji ul. Komitetu Obrony Robotników 43
02-146 Warszawa
Fax: + 48 22 606-62-91 oder mithilfe des Formulars:
Erforderliche Dokumente:
- Beschreibung des Schadens
- ausgedrucktes Protokoll über Gepäckschäden oder fehlendes Gepäck/PIR
- Reisedokumente (Ticketnummer oder Ausdruck mit der Buchungsnummer, Bordkarten, Gepäckanhänger)
- Quittungen für die Reparatur von Gepäckstücken
- Bescheinigung über fehlende Möglichkeit der Reparatur des Gepäcks + wenn möglich eine Quittung, die den Wert des beschädigten Koffers/Gepäcks belegt
- bei Reklamationen über beschädigte oder fehlende Gegenstände: zusätzlich eine Liste der beanstandeten Gegenstände und Quittungen, die deren Wert belegen.
- bei Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung oder Verlust des Inhalts: eine Liste der Gegenstände und Rechnungen, die deren Wert belegen Belege für die Kosten im Zusammenhang mit der verspäteten Ankunft des Gepäcks (z. B. Quittungen für den Kauf der notwendigsten Sachen)
- bei verlorenem Gepäck: eine Beschreibung des Gepäcks mit Angabe des Inhalts (Gepäckfragebogen) und des Werts sowie Quittungen, die den Wert der Gegenstände belegen, die Gegenstand der Reklamation sind. Fristen für die Meldung von Gepäckschäden Reklamationen im Zusammenhang mit dem abgeholten Gepäck können innerhalb der gesetzlich festgelegten
Fristen erhoben werden.
In diesem Fall obliegt es dem Fluggast zu beweisen, dass der Schaden während der Luftbeförderung entstanden ist.
- Schäden, Verlust des Gepäcks oder dessen Inhalts - innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks
- Rückerstattung von Käufen im Fall von verspätetem Gepäck - innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks
- Verlorenes Reisegepäck - innerhalb von 2 Jahren.