Sportausrüstung

Sie können Ihre Sportausrüstung kostenlos mitnehmen, sofern sie sich im Rahmen der auf Ihrem Ticket angegebenen Freigepäckmenge (Free Baggage Allowance) befindet. Denken Sie daran, dass der Freibetrag nicht für Fahrräder gilt, für die eine Gebühr gemäß der nachstehenden Tabelle zu entrichten ist. Die Anforderungen bezüglich des Höchstgewichts und der Anzahl der Gepäckstücke müssen eingehalten werden, aber es ist erlaubt, die Größe des Gepäcks mit Sportausrüstung zu überschreiten. Fällt das Sportgerät nicht unter die Freigepäck, gilt der unten aufgeführte Tarif.

Transport von Sportgeräten - praktische Informationen

  • Wenn die Ausrüstung nicht in der Tabelle aufgeführt ist, wird sie als Übergepäck zu den geltenden Tarifen behandelt. 
  • Aufgrund der unterschiedlichen Flugzeugtypen ist der Platz für Sportgeräte im Frachtraum begrenzt, so dass einige Sportgeräte möglicherweise nicht angenommen werden. 
  • Wir bitten Sie deshalb, die Beförderung der Ausrüstung im Voraus (spätestens 24 Stunden vor dem Flug) beim LOT Contact Center (+48 22 577 77 55) anzumelden und dabei die Art, das Gewicht und die Abmessungen der Ausrüstung anzugeben. 
  • Das Höchstgewicht der Sportgeräte darf 32 kg nicht überschreiten. Schwerere Geräte können nur als CARGO befördert werden. 
  • Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Reise mit einer anderen Fluggesellschaft fortsetzen, informieren Sie sich bitte über deren Gepäckbestimmungen, um zu vermeiden, dass Ihnen z. B. die Beförderung Ihrer Sportausrüstung verweigert wird.  
  • Als Teilnehmer des Programms Miles and More, mit der Karte: HON, SEN und Star Alliance Gold sind Sie außerdem berechtigt, auf allen Strecken zusätzlich zum Freigepäck Golfausrüstung und Ski kostenlos zu befördern. 
  • Die Waffen eines Security-Mitarbeiters sind nicht gebührenpflichtig.

*Gemäß den IATA-Empfehlungen ist die Mitnahme von Lithiumbatterien betriebenen elektrischen Geräten sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck an Bord von LOT Polish Airlines Flugzeugen verboten. Zu den mit Lithiumbatterien betriebenen elektrischen Geräten gehören beispielsweise Elektroroller, Airwheel, Solowheel, Hoverboard, Mini-Segway, Unruh. Bitte beachten Sie die Vorschriften zum Gefahrguttransport.

 

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