Reisen mit Haustieren
Nehmen Sie Ihr Haustier - ob Hund, Katze oder Frettchen - mit auf Reisen. Wo Ihr Haustier befördert wird - in der Passagierkabine oder im Gepäckraum - hängt von seinem Gewicht und seiner Größe ab. Andere Tiere werden nur als Cargo befördert.
Sie können Tiere auf drei Arten transportieren:
Der Transportort des Tieres hängt von dessen Gewicht, Größe und Art ab.
Lesen Sie auch über den Begleithund.
Wir können nur eine begrenzte Anzahl von Tieren an Bord unserer Flugzeuge befördern, daher hängt der Kauf des Dienstes von der aktuellen Verfügbarkeit ab. Sie können es bei der Buchung eines Tickets auf lot.com oder später bis zu 12 Stunden vor Abflug auf der Registerkarte Buchung verwalten überprüfen.
Wir halten uns an die Standards der International Air Transport Association (IATA), um den Komfort und die Sicherheit der beförderten Tiere zu gewährleisten.
Der Transport von Tieren (Hund, Katze oder Frettchen) in einer Transportbox an Bord eines Flugzeugs und im Frachtraum ist nur für nicht kommerzielle Zwecke möglich.
Die Beförderung von Tieren zu kommerziellen Zwecken (Verkauf oder Eigentumsübertragung) ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, u. a. im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, eine Zollagentur zu beantragen, weshalb ein solcher Transport nur als Fracht möglich ist.
Wenn Sie Ihr Tier an Bord des Flugzeugs in einer Transportbox oder im Frachtraum mitnehmen, tragen Sie die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung für Ihr Tier.
Haustiere an Bord
Haustiere an Bord Während des Aufenthaltes an Bord muss Ihr Haustier in einer speziellen, seinem Gewicht und seiner Größe entsprechenden Box (Transportbox oder weiche Tasche für den Transport von Tieren) reisen. Das Tier muss sich vollständig in der Transportbox befinden (kein Körperteil darf aus der Box herausragen) und muss sich frei bewegen können, damit es stehen, sich umdrehen und hinlegen kann. Das Gewicht des in der Passagierkabine beförderten Tieres, einschließlich der Box, darf 8 kg nicht überschreiten.
Wenn Sie Ihr Tier als Handgepäck mitführen, können wir Ihnen aus Sicherheitsgründen keinen Sitzplatz in den ersten Reihen zuweisen (bei der B787 sind dies die ersten Reihen jeder Buchungsklasse, bei anderen Flugzeugen ist es die erste Reihe der LOT Business Class).
Zulässige Abmessungen für Boxen und Taschen:
- für die Flugzeuge B787 und B737: 55/40/20 cm* bzw.
- für Flugzeuge DH4, E70, E75, E95: 45/30/20 cm*.
*Länge/Breite/Höhe
Bitte beachten Sie, dass Ihr Haustier während des gesamten Fluges in der Transportbox oder in der Transporttasche bleiben muss und dass die Transportbox oder Transporttasche während des Starts, der Landung und im Falle von Turbulenzen unter den Sitz vor Ihnen gelegt werden muss.
Gebühren für die Beförderung von Tieren
Die Preise für den Transport eines Tieres bis zu 8 kg (das Gewicht wird als Bruttogewicht angegeben, d. h. einschließlich der Tasche oder der Transportbox) an Bord eines Flugzeugs beginnen bei:
- 190 PLN auf Inlandsstrecken innerhalb Polens (+ podatek VAT 8%),
- 280 PLN/65 EUR/70 USD/90 CAD auf Kurzstrecken innerhalb Europas und des Nahen Ostens,
- 465 PLN/100 EUR/120 USD/150 CAD/15 000 JPY/150 000 KRW/8500 INR/40 000 HUF für Langstreckenflüge nach/von Nordamerika und Asien (einschließlich Kasachstan und Usbekistan).
Die genaue Gebühr wird Ihnen bei der Erstellung Ihrer Buchung oder über Buchung verwalten angezeigt.
Tiere im Gepäcktraum
Wenn Sie ein Tier im Gepäcktraum transportieren, sorgen Sie dafür, dass es sich während der Reise wohl fühlt. Die Transportbox, in der Ihr Tier im Gepäckraum befördert wird, muss die Anforderungen der IATA-Vorschriften für lebende Tiere (International Air Transport Association) erfüllen. Pro Transportbox ist nur ein erwachsenes Tier erlaubt, außer bei Tieren bis zu 6 Monaten, bei denen die Anzahl der Tiere pro Transportbox drei nicht überschreiten darf.
Denken Sie daran, dass die Transportbox, in der das Tier transportiert wird, folgende Eigenschaften aufweisen muss:
- sie muss groß genug sein, damit sich das Tier frei bewegen, stehen, drehen und liegen kann,
- sauber, dicht und gut verschlossen sein, mit einer saugfähigen Oberfläche auf der Innenseite,
- versehen sein, ausgestattet mit einem Wasser – und Futterbehälter,
- auf mindestens drei Seiten belüftet sein,
- sie muss aus Fiberglas, Metall, festem Kunststoff, Metallgitter, Massivholz oder Sperrholz gefertigt sein und ohne angebrachte Räder (falls vorhanden, müssen diese bei der Abfertigung entfernt werden).
ACHTUNG! Die Box darf nicht vollständig aus geschweißtem Gitter oder Drahtgeflecht bestehen – diese Arten von Käfigen sind nicht für den Lufttransport geeignet. Ist die Box zu klein oder entspricht sie nicht den oben genannten IATA-Vorschriften, behalten wir uns das Recht vor, die Beförderung Ihres Haustieres beim Check-in abzulehnen.
Gebühren für die Beförderung von Tieren
Die Preise für den Transport eines Tieres über 8 kg (das Gewicht wird als Bruttogewicht angegeben, d. h. einschließlich der Tasche oder der Transportbox) im Gepäckraum beginnen bei:
- 280 PLN auf Inlandsstrecken innerhalb Polens (+ VAT 8%),
- 600 PLN/150 EUR/180 USD auf Kurzstrecken innerhalb Europas und des Nahen Ostens,
- 1200 PLN/290 EUR/300 USD/380 CAD/40 000 JPY/370 000 KRW/25 000 INR auf Langstreckenflügen nach/von Nordamerika und Asien (einschließlich Kasachstan und Usbekistan).
Die genaue Gebühr wird Ihnen bei der Erstellung Ihrer Buchung oder über Buchung verwalten angezeigt. Die Preisliste gilt nicht für die Beförderung von Tieren im Gepäckraum, die als Cargo befördert werden.
Beförderung von Tieren im Gepäckraum als Cargo
LOT Cargo bietet die Beförderung von lebenden Tieren auf inländischen, europäischen und interkontinentalen Flügen an. An Bord von LOT-Flugzeugen transportieren wir Hunde, Katzen, Eintagsküken, Zierfische, Zootiere, Bruteier, Reptilien, Amphibien, Insekten und Vögel und halten dabei die höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards ein. Das Wohlergehen der beförderten Tiere hat für uns Priorität. Deshalb sorgt das geschulte und hochqualifizierte Personal von LOT Cargo für eine optimale Betreuung bei der Abholung, Be- und Entladung der Käfige mit den Tieren.
Alle lebenden Tiere werden von uns in Übereinstimmung mit den internationalen IATA-Vorschriften für lebende Tiere (LAR) und dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES) transportiert und behandelt.
Wenn Sie Ihr Tier im Gepäckraum als Cargo befördern, denken Sie an folgende Unterlagen, die mitgeführt werden müssen:
- aktuellen Impfpass (gegen Tollwut),
- aktuelle tierärztliche Gesundheitsbescheinigungen (klinische Untersuchung, Entwurmung, Beseitigung von Zecken) unter Berücksichtigung der Vorschriften des Ziellandes und der Transithäfen (ausgestellt bis 48 Stunden vor Abflug),
- einen Mikrochip implantiert haben,
- ein speziellen (von einem Tierarzt ausgestellten) Pass, in dem u. a. das Fell, die Rasse und das Geschlecht des Tieres sowie die Mikrochip- oder Tätowierungsnummer angegeben sind,
- eine passende Transportbox.
Der Transport von Tieren ist nur mit Speditionsunternehmen möglich. Eine aktuelle Liste der Speditionsunternehmen, die mit LOT Cargo zusammenarbeiten, finden Sie auf der Internetseite des Cargo Office.
Bitte setzen Sie sich mit dem Speditionsunternehmen Ihrer Wahl in Verbindung, um alle Anforderungen und Beförderungsgebühren zu ermitteln.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung für Kundenservice von Cargo Office und Post: +48 (22) 606 77 77 oder +48 (22) 606 80 88.
»Möglichkeit der Einfuhr von Haustieren aus Drittländern zu nichtkommerziellen Zwecken
»Einfuhr von Tieren zu kommerziellen Zwecken aus Drittländern
Begleithund
Ein Assistenz-/Begleithund ist ein entsprechend ausgebildeter und speziell gekennzeichneter Hund, insbesondere ein Führhund einer blinden oder sehbehinderten Person, bzw. ein Hund, der einer Person mit einer körperlichen Behinderung hilft, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Assistenz-/Begleithund:
- kann an Bord ohne Aufpreis mitgenommen werden,
- muss nicht in einer Transportbox untergebracht werden,
- muss mit Gurtzeug ausgestattet sein,
- muss keinen Maulkorb tragen, doch aus Sicherheitsgründen sollten Sie einen dabei haben,
- soll vor möglichem Kontakt mit anderen Fluggästen an Bord gesichert sein (z. B. durch Gurtzeug)
- für Blindenhunde gibt es keine Gewichtsbeschränkung.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Besitz aller erforderlichen Dokumente sein müssen, wie z. B. einer Bescheinigung, die den Status des Hundes als Assistenzhund bestätigt, einer Bescheinigung über die erforderlichen tierärztlichen Impfungen, Impfpass usw.
Zusätzliche Anforderungen bei Flügen in die/aus den USA
Der US-Definition zufolge ist ein Assistenztier ein Hund, unabhängig von Rasse oder Typ, der individuell darauf geschult wurde, Arbeiten oder Aufgaben für eine Person mit einer Behinderung auszuführen, u.a. mit motorischer, sensorischer, psychiatrischer, intellektueller oder anderer geistiger Behinderung.
Wenn Sie auf Flügen in die/aus den USA mit einem Assistenzhund reisen möchten, beachten Sie bitte die folgenden Bestimmungen::
- Ein Fluggast darf maximal 2 Assistenzhunde mitnehmen,
- der Fluggast muss die nachstehenden Dokumente ausfüllen und spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Abflug über das Kontaktformular übermitteln.
»& USA - Formular für Reise mit Assistenzhund
» USA - Bescheinigung über das Verhalten des Hundes an Bord
Tier zur emotionalen Unterstützung - ESAN
Ab dem 1. April 2021 werden keine neuen Buchungen von Tieren zur emotionalen Unterstützung mehr akzeptiert. Alle ESAN-Buchungen, die vor dem 1. April 2021 getätigt wurden, werden realisiert. Haustiere, die keine ausgebildeten Begleit-/Blindenhunde sind, können gegen eine Gebühr an Bord (innerhalb der zulässigen Menge und Gewichtsgrenze, in einer geeigneten Transportbox/Käfig) oder im Frachtraum transportiert werden.