Musikinstrument

Ein Passagier mit einem Musikinstrument belegt zwei Sitze an Bord einer Embraer

Es ist ganz einfach, Ihr Lieblingsinstrument mit an Bord zu nehmen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Fliegen mit Musikinstrumenten

Musikinstrumente als Handgepäck

Kleinere Musikinstrumente wie Geigen, Ukulelen oder kleine Keyboards können im Rahmen des Handgepäcks mit an Bord genommen werden, sofern sie die zulässigen Abmessungen von 55 x 40 x 23 cm (Länge x Breite x Tiefe) nicht überschreiten. Das Instrument muss unter dem Sitz vor Ihnen verstaut werden, und das Etui sollte einen ausreichenden Schutz bieten.

Buchung eines zusätzlichen Sitzplatzes für Ihr Instrument

Wenn Ihr Instrument größer ist (z. B. ein Cello oder eine Gitarre) und Sie es nicht im Frachtraum aufgeben möchten, können Sie einen zusätzlichen Sitzplatz in der Kabine dafür reservieren (CBBG-Service). Dieser Service ist kostenpflichtig, und weitere Informationen zum Kauf erhalten Sie über unser Contact Center. Das Flugticket und der Service für den Instrumententransport müssen gleichzeitig gebucht werden. Das Instrument darf maximal 75 kg wiegen.

Musikinstrumente als aufgegebenes Gepäck

Größere Musikinstrumente können kostenlos im Frachtraum transportiert werden, sofern sie im Freigepäck enthalten sind (Tarif mit Aufgabegepäck). Die Gesamtabmessungen dürfen 158 cm nicht überschreiten.

Wenn das Instrument diese Maße überschreitet, fällt eine zusätzliche Gebühr an. Die maximale Länge darf 200 cm nicht überschreiten. Achten Sie darauf, Ihr Instrument vor der Aufgabe gut zu verpacken – idealerweise in einem Hartschalenkoffer oder einer stabilen Schutzhülle.

Mehr zum Gepäck