Die Beförderung von Waffen und Munition muss spätestens 48 Stunden vor der Abreise gemeldet werden bei:
1. Verkaufsbüro der PLL LOT,
2. der Agentur der PLL LOT,
3. LOT Contact Center.
Die Beförderung von Waffen und Munition muss spätestens 48 Stunden vor der Abreise gemeldet werden bei:
1. Verkaufsbüro der PLL LOT,
2. der Agentur der PLL LOT,
3. LOT Contact Center.
Der Transport von Jagd- und Sportwaffen ist bei Vorlage aller erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen erlaubt. Für ihre Beförderung wird eine Zusatzgebühr fällig, wenn sie in einem speziellen Etui als separates Gepäck befördert werden. Für kleine Waffen, die im aufgegebenen Gepäck im Rahmen der zulässigen Höchstmenge verpackt sind, wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.
Es ist erlaubt, Munition bis zu 5 kg brutto pro Person mitzuführen.
Die Waffen eines Wachmannes sind nicht gebührenpflichtig.
Eine sicher verpackte Bogensportausrüstung darf nur als aufgegebenes Gepäck befördert werden. Dieses Gepäck ist in der Freigepäckmenge für aufgegebenes Gepäck enthalten.
Bitte beachten Sie die Beförderungsbedingungen gefährliche Güter.
Flüge innerhalb Polens.
Für Inlandsflüge wird zusätzlich eine Mehrwertsteuer von 8 % erhoben
100 PLN/25 EUR/30 USD
Schrotflinte, Pistole, Sport-/Jagdgewehr und Munition (in einer separaten Tasche verpackt)
Informieren Sie sich über die Preise für Übergepäck auf Flügen in Europa, im Nahen Osten (einschließlich VAE, Saudi-Arabien) und von/nach Zentralasien (Usbekistan, Kasachstan). Ausnahme: In den folgenden Ländern wird immer eine zusätzliche Gebühr pro Waffe erhoben (Flüge von/nach): Italien - 60 EUR, Türkei - 30 EUR, Vereinigtes Königreich - 50 GBP.
250 PLN/60 EUR/70 USD
Schrotflinte, Pistole, Sport-/Jagdgewehr und Munition (in einer separaten Tasche verpackt)
Flüge von/nach China, Indien, Japan, Kanada, Kasachstan, Südkorea, Sri Lanka und in die/aus den USA
450 PLN/105 EUR/125 USD/160 CAD/14000 JPY/138000 KRW/34000 HUF
Schrotflinte, Pistole, Sport-/Jagdgewehr und Munition (in einer separaten Tasche verpackt)