Verbotene Gegenstände und gefährliche Güter

Es soll überprüft werden, ob das Gepäck keine verbotenen Gegenstände enthält.

Verbotene Gegenstände

  • Feuerwerkskörper

    Feuerwerkskörper

  • Farbe

    Farben

  • Giftige Substanzen

    Giftige Substanzen

  • Spreng- und Brandstoffe und Brandvorrichtungen

    Spreng- und Brandstoffe und Brandvorrichtungen

  • Betäubungsgeräte und Sprühmittel mit betäubender Wirkung

    Betäubungsgeräte und Sprühmittel mit betäubender Wirkung

  • Ätzende Substanzen

    Ätzende Substanzen

  • Flamme

    Entflammbare Flüssigkeiten

  • Gasflasche

    Entzündliche Gase

  • E-Bike

    E-Bikes mit eingebauten Akkus

  • Gyropod

    Gyropod - Personal Transporter

  • Hoverboards

    Hoverboards

  • Balance Boards

    Balance Boards

  • Gepäck mit nicht herausnehmbarer Batterie

    Gepäck mit nicht herausnehmbarer Batterie*

*Gepäck mit eingebauten, nicht herausnehmbaren Lithiumbatterien mit einem Gewicht von mehr als 0,3g Lithiummetall oder 2,7Wh.

Erlaubt im Handgepäck

  • Flaschen

    Flüssigkeiten, Aerosole und Gele (100ml/Behälter, <1L insgesamt)

  • Telefon

    Geräte mit eingebauter Lithiumbatterie <160Wh**

  • Powerbank

    Ersatz-Lithiumbatterie und Powerbank <160Wh**

**Von 100 Wh bis 160 Wh: mit vorheriger Zustimmung von LOT

Nur am Körper erlaubt

  • Feuerzeug

    1 kleines Feuerzeug

  •  Streichholzschachtel

    1 kleine Streichholzschachtel

  • E-Zigarette

    E-Zigaretten, Vaporisatoren und ähnliche Artikel (ausgeschaltet)

Erlaubt im aufgegebenen Gepäck

  • Munition

    Munition***

  • Messer

    Scharfe Werkzeuge und Geräte

  • Schild

    Feuerwaffen und deren Nachbildungen, Pistolen und andere Geräte zum Abfeuern von Geschossen****

  • Flaschen

    Kosmetikprodukte und Aerosole (<500ml Behälter, 2L insgesamt)

  • Telefon

    Geräte mit eingebauter Lithiumbatterie <160Wh**

  • Hammer

    Stumpfe Werkzeuge und Geräte

  • Schraubenschlüssel

    Arbeitswerkzeuge

** Von 100 Wh bis 160 Wh: mit vorheriger Zustimmung von LOT
***Erlaubt im aufgegebenen Gepäck nur bis zu 5 kg Bruttogewicht pro Person. Die Beförderung ist nur mit vorheriger Zustimmung von LOT gestattet und muss am Check-in-Schalter angemeldet werden, unabhängig davon, ob die Person bereits eingecheckt hat.
****Die Beförderung ist nur mit vorheriger Zustimmung von LOT gestattet und muss am Check-in-Schalter angemeldet werden, unabhängig davon, ob die Person bereits eingecheckt hat.
Checkbox
0 /2500
! Kreuzen Sie das obige Kästchen an, um zu bestätigen, dass Sie die Beschränkungen für gefährliche Güter und verbotene Gegenstände gelesen und verstanden haben.