Allein reisendes Kind

Das Kind reist ohne Vormauer

Allgemeine Richtlinien

  • Kinder bis zum Alter von 12 Jahren dürfen alleine nur mit besonderer Betreuung oder in Begleitung unseres Boden- und Bordpersonals reisen. 
  • Kinder über 12 Jahre können ohne Begleitung reisen oder auf Wunsch der Eltern von einer qualifizierten Begleitperson begleitet werden.  
  • Kinder, die in Begleitung einer Person fliegen, die das 16. Lebensjahr abgeschlossen hat, müssen diesen Dienst nicht in Anspruch nehmen. 
  • Kinder unter 16 Jahren, die allein reisen (mit oder ohne gekaufte Hilfe), dürfen keine Tiere mitnehmen (weder an Bord noch im Gepäckraum).

Der Service kann nur in den Verkaufsbüros von LOT oder über unser LOT Contact Center gebucht werden. Bitte beachten Sie, dass der Betreuungs- und Begleitservice auf Code-Share-Flügen NICHT verfügbar ist.

Alter Ihres Kindes Kinder

unter 5 Jahren

Kinder im Alter von 8 Tagen bis 5 Jahren können nur in Begleitung einer für sie zuständigen Begleitperson fliegen.  Die zuständige Flugbegleitung begleitet Ihr Kind vom Check-in bis zur Abholung durch den dazu befugten Erwachsenen am Zielflughafen. Wenn Sie den Begleitservice in Anspruch nehmen, müssen Sie das Ticket für die Flugbegleitung bezahlen.

Kinder zwischen 5 und 12 Jahren  

Für allein reisende Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren bieten wir eine besondere Betreuung an. Die Betreuung erfolgt durch ein Mitglied des Bordpersonals von LOT und durch Mitarbeiter des Passagierservice, die im Rahmen der Bodenabfertigung nacheinander dafür eingesetzt werden.

Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren

Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren können bereits selbstständig reisen,  ohne dass sie eine besondere Unterstützung benötigen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, keine Begleitung zu buchen, werden wir Ihr Kind wie einen erwachsenen und unabhängigen Fluggast behandeln. Bei einer Flugverspätung oder -annullierung helfen wir natürlich gerne, wenn Ihr Kind dem LOT-Personal sein Alter mitteilt und uns über seinen Bedarf an Unterstützung informiert.

Wenn Sie sich für den Jugendlichen eine umfassende und auf seine Bedürfnisse angepasste Betreuung durch das Bodenpersonal und die Besatzung während der gesamten Reise und im Fall einer Unterbrechung des geplanten Fluges wünschen, buchen Sie bitte die Dienstleistung der besonderen Unterstützung für unbegleitete Minderjährige.

Die Betreuung wird auf dieselbe Art und Weise organisiert wie für Kinder zwischen 5 und 12 Jahren.

Erforderliche Reisedokumente

Eltern oder Erziehungsberechtigte, deren Kinder alleine reisen, müssen ein spezielles Dokument ausdrucken und ausfüllen, auf dessen Grundlage sie dann das direkt beim Check-in erhaltene Formular ergänzen.

Das Kind reist ohne Vormauer

Wenn Ihr Kind die Reise in Italien antritt Bitte beachten Sie, dass allein reisende Kinder unter 14 Jahren beim Check-in eine von beiden Elternteilen unterzeichnete Erklärung vorlegen müssen. Diese Erklärung kann von jeder Polizeibehörde in Italien ausgestellt werden.

Wenn Ihr Kind die Reise in Spanien antritt Bitte beachten Sie, dass Minderjährige ein gültiges Reisedokument benötigen, um Spanien zu verlassen. Wenn sie mit einem Personalausweis und nicht mit einem Reisepass reisen, müssen sie außerdem eine schriftliche Erlaubnis vorweisen, unterzeichnet von ihren Eltern oder dem leiblichen Elternteil oder dem Erziehungsberechtigten. Die Genehmigung muss von einer beliebigen Polizeidienststelle, Gendarmerie (Guardia Civil), vom Gericht, Notar oder Stadtverwaltung gegen Vorlage des Familienbuchs oder der Geburtsurkunde beglaubigt werden. Das Genehmigungsformular finden Sie auf der Internetseite der Guardia Civil.

Minderjährige aus EU-Ländern (in diesem Fall aus einem der 27 EU-Mitgliedstaaten + Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz), die mit einem Personalausweis (anstelle eines Reisepasses) nach Spanien einreisen, benötigen ebenfalls die schriftliche Zustimmung der Eltern.

Wenn Ihr Kind die Reise in Frankreich antritt Bitte beachten Sie, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nur mit der Erlaubnis ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten alleine reisen dürfen. Sie sind verpflichtet, das Formular "ERLAUBNIS ZUM VERLASSEN DES STAATSGEBIETS“ auszufüllen. 

Wenn Ihr Kind eine Reise in Deutschland oder Österreich antritt Bitte beachten Sie, dass die Vorgehensweise für diesen Service etwas anders ist als bei den anderen Flughäfen, nämlich:

Berlin, Stuttgart, Hamburg - das Kind wird vom Check-in-Schalter bis zum Gate-Schalter von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet.

Düsseldorf - das Kind wird von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten vom Check-in-Schalter bis zum Gate begleitet. Wenn dies vom Elternteil oder Erziehungsberechtigten nicht gewünscht ist, wird das Kind nach Check-In von einem Mitarbeiter des Bodenpersonals begleitet

München, Frankfurt - die Flughäfen sind mit Check-in-Schaltern für unbegleitete Kinder ausgestattet und der Passagierservice ist für den kompletten Service zuständig. Es kann jedoch vorkommen, dass der Erziehungsberechtigte gebeten wird, das Kind zum Gate zu begleiten.

Wien - das Kind wird vom Elternteil oder Erziehungsberechtigten bzw. vom Mitarbeiter des Bodenpersonals vom Check-in-Schalter zum Gate begleitet (in manchen Fällen erst nach Schließung des Check-in-Schalters).

*Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen bis zum Abflug des Flugzeugs am Flughafen bleiben.

Wenn Ihr Kind in die/aus der Republik Moldawien reist Bitte beachten Sie, dass dieser Service für Kinder mit der Staatsangehörigkeit der Republik Moldawien nicht zur Verfügung steht.