Bedingungen der Nutzung der LOT Business Lounge Polonez
1. LOT Business Lounge Polonez (im Folgenden auch "Lounge" genannt) ist ausschließlich für Passagiere bestimmt, die auf einen Abflug von Warschau mit einer Fluggesellschaft der Star Alliance warten oder sich auf einem Transit zum endgültigen Zielort befinden, der nicht Warschau ist.
2. Um die Lounge nutzen zu können, ist der Passagier verpflichtet, sich an der Hauptrezeption der Lounge zu registrieren, indem er eines der unten aufgeführten gültigen Dokumente vorlegt:
- a. eine gültige Bordkarte in der Business Class einer Fluggesellschaft der Star Alliance am Tag des Abflugs oder
- b. eine gültige Bordkarte für einen Flug einer Fluggesellschaft der Star Alliance und eine entsprechende Vielfliegerkarte einer Fluggesellschaft der Star Alliance am Tag des Abflugs oder
- c. eine gültige Bordkarte für einen Flug, der von PLL LOT durchgeführt wird, und einen Gutschein im Rahmen des Miles&More-Programms, des LOT Dla firm-Programms oder von LOT Travel Agency oder
- d. eine dedizierte Einladung zur LOT Business Lounge Polonez.
3. Der Passagier muss am Tag des Abflugs eine gültige Bordkarte für den Abflugflug von Warschau besitzen, die ihn zur Nutzung der LOT Business Lounge Polonez berechtigt.
4. Zur Überprüfung der Berechtigung des Passagiers zur Nutzung der Lounge hat das Personal der LOT Business Lounge das Recht, die Übereinstimmung der in einem Ausweisdokument oder Reisepass angegebenen Daten mit der Bordkarte des Passagiers zu überprüfen, der die Lounge nutzt.
5. Passagiere, die mit sogenannten ID-Tickets reisen, können die Lounge nur nach Vorlage einer dedizierten Einladung zur LOT Business Lounge oder im Falle des Besitzes des erforderlichen Status im Rahmen des Miles&More-Vielfliegerprogramms nach Vorlage einer gültigen Karte dieses Programms nutzen.
6. Passagiere, die mit Kindern reisen und gemäß Punkt 2 berechtigt sind, die Lounge zu nutzen, dürfen Kinder unter 12 Jahren in die Lounge bringen, während Kinder über 12 Jahren die Lounge nutzen können, wenn sie die in Absatz 2 genannten Bedingungen erfüllen. Passagieren mit dem HON-Status stehen zusätzliche Rechte zur Einführung von Familienmitgliedern in die Lounge zu.
7. Minderjährige Personen (unter 18 Jahren) dürfen sich nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person, die berechtigt ist, die Lounge gemäß den in Punkt 2 festgelegten Regeln zu betreten, in der Lounge aufhalten.
8. Passagiere, die mit Tieren reisen, haben das Recht, ein Tier gemäß den geltenden Vorschriften von PLL LOT für das Reisen mit Tieren in die Lounge zu bringen.
9. Passagiere, die die Lounge nutzen, tragen die alleinige Verantwortung für alle Schäden, die an der Ausstattung der Lounge sowie an Dritten, die sich in der Lounge aufhalten, durch sie selbst oder durch von ihnen in die Lounge gebrachte Kinder oder Tiere verursacht werden.
10. Bitte konsumieren Sie die in unserem Angebot erhältlichen Produkte ausschließlich im LOT Business Lounge Polonez.
11. PLL LOT übernimmt keine Verantwortung für im Salon hinterlassene Gegenstände der Passagiere. Gegenstände, die im Salon zurückgelassen wurden, werden an das Büro für Fundsachen des Chopin-Flughafens übergeben / +48 (22) 650 20 06; bagaz@ppl.com.
12. Im Salon gilt ein absolutes Verbot von: Rauchen, einschließlich E-Zigaretten, Fotografieren und Mitführen von Gepäckwagen.
13. Alle Personen im Salon sollten sich freundlich und tolerant gegenüber anderen im Salon anwesenden Personen, einschließlich des Personals der LOT Business Lounge Polonez, verhalten. Jegliches Verhalten, einschließlich aggressiver Verstöße gegen diese Regeln, kann zur Verhängung eines 6-monatigen Eintrittsverbots in die Lounge führen.
14. Die Lounge ist täglich von 5:00 bis 23:00 Uhr geöffnet.
15. Ein Passagier kann die Lounge 4 Stunden vor dem Abflug betreten. Dies gilt nicht für Passagiere von Anschlussflügen in Warschau, die auf einen weiteren Flug warten, wenn der ankommende und abfliegende Flug am selben Tag mit Flügen erfolgt, die nach Mitternacht stattfinden, jedoch nicht später als 5:00 Uhr am nächsten Tag.
16. Alle Anmerkungen zur Tätigkeit der Lounge können elektronisch an die Adresse LotBusinessLounge@lot.pl oder durch Ausfüllen des auf der Website www.lot.com verfügbaren Formulars oder schriftlich an die folgende Adresse gerichtet werden:
PLL LOT S.A.
Straße Komitetu Obrony Robotników 43
02-146 Warschau mit dem Vermerk Beschwerdeabteilung
17. Im Falle von Verstößen gegen die Regeln, die sich aus dieser Verordnung ergeben, ist PLL LOT berechtigt, gegen die Person, die die Regeln verletzt, ein zeitweiliges Verbot für den Eintritt in die Lounge für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten zu verhängen, und im Falle grober oder beharrlicher Verstöße gegen die Regeln der Verordnung ein vollständiges Eintrittsverbot in die Lounge zu verhängen.
18. Wenn ein Passagier die Lounge nutzt, aber das Ticket nicht an dem Tag nutzt, an dem er sich in der Lounge registriert hat, kann PLL LOT dem Passagier eine Gebühr für die Nutzung der Lounge in Höhe von 150 PLN berechnen. Der Passagier ist verpflichtet, die fällige Gebühr innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung von PLL LOT zu zahlen.
19. Die Eintrittsregeln für die LOT Business Lounge Polonez sind im Dokument „The rules of entry to the LOT Business Lounges Polonez i Mazurek”, festgelegt, das einen untrennbaren Bestandteil der Lounge-Verordnung bildet.
20. Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten des Fluggastes ist die PLL LOT S.A. Die personenbezogenen Daten des Fluggastes werden zum Zwecke der ordnungsgemäßen Inanspruchnahme der Lounge verarbeitet, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit hierbei auch das im Rahmen der Videoüberwachung aufgezeichnete Bildnis des Fluggastes verarbeitet wird, erfolgt diese Verarbeitung zudem zum Zwecke der Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Eigentum, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die personenbezogenen Daten werden nicht an andere Stellen übermittelt, mit Ausnahme solcher Stellen, die nach den geltenden Rechtsvorschriften zum Erhalt dieser Daten berechtigt sind, sowie der das Luftfahrtbeförderungsunternehmen, das die jeweilige Luftbeförderung durchführt. Die im Rahmen der Videoüberwachung aufgezeichneten personenbezogenen Daten des Fluggastes werden für einen Zeitraum von 60 Tagen gespeichert oder bis zur rechtskräftigen Beendigung eines Verfahrens, in dem die jeweilige Aufzeichnung als Beweismittel dienen würde. Dem Fluggast stehen das Recht auf Widerspruch, das Recht auf Auskunft über die Daten sowie das Recht zu, deren Berichtigung, Löschung oder die Einschränkung ihrer Verarbeitung zu verlangen. In Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten kann der Datenschutzbeauftragte unter folgender E-Mail-Adresse kontaktiert werden: iod@lot.pl
21. Die Verordnung tritt am 25.03.2024 in Kraft.