Verbotene Gegenstände und gefährliche Güter

Es soll überprüft werden, ob das Gepäck keine verbotenen Gegenstände enthält.

Verbotene Gegenstände

  • Feuerwerkskörper

  • Farben

  • Giftige Substanzen

  • Spreng- und Brandstoffe und Brandvorrichtungen

  • Betäubungsgeräte und Sprühmittel mit betäubender Wirkung

  • Ätzende Substanzen

  • Entflammbare Flüssigkeiten

  • Entzündliche Gase

  • E-Bikes mit eingebauten Akkus

  • Gyropod - Personal Transporter

  • Hoverboards

  • Balance Boards

  • Gepäck mit nicht herausnehmbarer Batterie*

*Gepäck mit eingebauten, nicht herausnehmbaren Lithiumbatterien mit einem Gewicht von mehr als 0,3g Lithiummetall oder 2,7Wh.

Erlaubt im Handgepäck

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele (100ml/Behälter, <1L insgesamt)

  • Geräte mit eingebauter Lithiumbatterie <160Wh**

  • Ersatz-Lithiumbatterie und Powerbank <160Wh**

**Von 100 Wh bis 160 Wh: mit vorheriger Zustimmung von LOT

Nur am Körper erlaubt

  • 1 kleines Feuerzeug

  • 1 kleine Streichholzschachtel

  • E-Zigaretten, Vaporisatoren und ähnliche Artikel (ausgeschaltet)

Erlaubt im aufgegebenen Gepäck

  • Munition***

  • Scharfe Werkzeuge und Geräte

  • Feuerwaffen und deren Nachbildungen, Pistolen und andere Geräte zum Abfeuern von Geschossen****

  • Kosmetikprodukte und Aerosole (<500ml Behälter, 2L insgesamt)

  • Geräte mit eingebauter Lithiumbatterie <160Wh**

  • Stumpfe Werkzeuge und Geräte

  • Arbeitswerkzeuge

** Von 100 Wh bis 160 Wh: mit vorheriger Zustimmung von LOT
***Erlaubt im aufgegebenen Gepäck nur bis zu 5 kg Bruttogewicht pro Person. Die Beförderung ist nur mit vorheriger Zustimmung von LOT gestattet und muss am Check-in-Schalter angemeldet werden, unabhängig davon, ob die Person bereits eingecheckt hat.
****Die Beförderung ist nur mit vorheriger Zustimmung von LOT gestattet und muss am Check-in-Schalter angemeldet werden, unabhängig davon, ob die Person bereits eingecheckt hat.
Checkbox
0/2500
! Kreuzen Sie das obige Kästchen an, um zu bestätigen, dass Sie die Beschränkungen für gefährliche Güter und verbotene Gegenstände gelesen und verstanden haben.