Verbotene Gegenstände und gefährliche Güter

Es soll überprüft werden, ob das Gepäck keine verbotenen Gegenstände enthält.

Verbotene Gegenstände

  • Feuerwerkskörper

  • Farben. Organische Peroxide und Oxidationsmittel

  • Giftige Substanzen

  • Spreng- und Brandstoffe und Brandvorrichtungen

  • Betäubungsgeräte und Sprühmittel mit betäubender Wirkung

  • Ätzende Substanzen

  • Entzündbare Flüssigkeiten, Sturmfeuerzeuge, Sturmstreichhölzer

  • Entzündliche Gase

  • E-Bikes mit eingebauten Akkus

  • Gyropod - Personal Transporter

  • Hoverboards

  • Balance Boards

  • Gepäck mit nicht herausnehmbarer Batterie*

*Gepäck mit eingebauten, nicht herausnehmbaren Lithiumbatterien mit einem Gewicht von mehr als 0,3g Lithiummetall oder 2,7Wh.

Erlaubt im Handgepäck

  • Flüssigkeit, Aerosol oder Gel in einem Behälter mit einem Fassungsvermögen von höchstens 100 ml, verpackt in einem wiederverschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von weniger als 1 Liter.

  • Geräte mit eingebauter Lithiumbatterie bis maximal 160 Wh1**

  • Ersatz-Lithiumbatterie bis maximal**

**Geräte und Batterien mit einer Kapazität von 100 Wh bis 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung von LOT. Jeder Passagier darf maximal 2 Powerbanks mit einer Kapazität von höchstens 100 Wh mitführen.

Nur am Körper erlaubt

  • 1 kleines Feuerzeug

  • 1 kleine Streichholzschachtel

  • E-Zigaretten, Vaporisatoren und ähnliche Artikel (ausgeschaltet)

Erlaubt im aufgegebenen Gepäck

  • Munition***

  • Scharfe Werkzeuge und Geräte

  • Feuerwaffen und deren Nachbildungen, Pistolen und andere Geräte zum Abfeuern von Geschossen****

  • Kosmetikprodukte und Aerosole (<500ml Behälter, 2L insgesamt)

  • Geräte mit eingebauter Lithiumbatterie bis maximal 160Wh**

  • Stumpfe Werkzeuge und Geräte

  • Arbeitswerkzeuge

**Geräte und Batterien mit einer Kapazität von 100 Wh bis 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung von LOT. Jeder Passagier darf maximal 2 Powerbanks mit einer Kapazität von höchstens 100 Wh mitführen.
***Erlaubt im aufgegebenen Gepäck nur bis zu 5 kg Bruttogewicht pro Person. Die Beförderung ist nur mit vorheriger Zustimmung von LOT gestattet und muss am Check-in-Schalter angemeldet werden, unabhängig davon, ob die Person bereits eingecheckt hat.
****Die Beförderung ist nur mit vorheriger Zustimmung von LOT gestattet und muss am Check-in-Schalter angemeldet werden, unabhängig davon, ob die Person bereits eingecheckt hat.
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