Verbotene Gegenstände und gefährliche Güter
Es soll überprüft werden, ob das Gepäck keine verbotenen Gegenstände enthält.
Verbotene Gegenstände
Feuerwerkskörper
Farben. Organische Peroxide und Oxidationsmittel
Giftige Substanzen
Spreng- und Brandstoffe und Brandvorrichtungen
Betäubungsgeräte und Sprühmittel mit betäubender Wirkung
Ätzende Substanzen
Entzündbare Flüssigkeiten, Sturmfeuerzeuge, Sturmstreichhölzer
Entzündliche Gase
E-Bikes mit eingebauten Akkus
Gyropod - Personal Transporter
Hoverboards
Balance Boards
Gepäck mit nicht herausnehmbarer Batterie*
*Gepäck mit eingebauten, nicht herausnehmbaren Lithiumbatterien mit einem Gewicht von mehr als 0,3g Lithiummetall oder 2,7Wh.
Erlaubt im Handgepäck
Flüssigkeit, Aerosol oder Gel in einem Behälter mit einem Fassungsvermögen von höchstens 100 ml, verpackt in einem wiederverschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von weniger als 1 Liter.
Geräte mit eingebauter Lithiumbatterie bis maximal 160 Wh1**
Ersatz-Lithiumbatterie bis maximal**
**Geräte und Batterien mit einer Kapazität von 100 Wh bis 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung von LOT. Jeder Passagier darf maximal 2 Powerbanks mit einer Kapazität von höchstens 100 Wh mitführen.
Nur am Körper erlaubt
1 kleines Feuerzeug
1 kleine Streichholzschachtel
E-Zigaretten, Vaporisatoren und ähnliche Artikel (ausgeschaltet)
Erlaubt im aufgegebenen Gepäck
Munition***
Scharfe Werkzeuge und Geräte
Feuerwaffen und deren Nachbildungen, Pistolen und andere Geräte zum Abfeuern von Geschossen****
Kosmetikprodukte und Aerosole (<500ml Behälter, 2L insgesamt)
Geräte mit eingebauter Lithiumbatterie bis maximal 160Wh**
Stumpfe Werkzeuge und Geräte
Arbeitswerkzeuge