Flug in die /aus den USA

Vergewissern Sie sich vor Antritt Ihrer Reise, dass Sie im Besitz eines gültigen Reisepasses, eines Visums (falls erforderlich) oder einer elektronischen Reisegenehmigung (ESTA) und gegebenenfalls anderer Dokumente sind, die Ihnen die Einreise in das betreffende Land ermöglichen.

Reisen in die/aus den USA ohne Visum - Elektronisches System zur Reisegenehmigung (ESTA)

Sie können in die Vereinigten Staaten mit einem polnischen oder einem anderen Reisepass aus einem Land, das am Programm für visumfreies Reisen* teilnimmt, ohne Visum für weniger als 90 Tage als Tourist oder Geschäftsreisender reisen.

Sie benötigen nur eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA - Electronic System for Travel Authorization), um in die/aus den Vereinigten Staaten zu reisen. Wenn Sie ein gültiges Visum für die Vereinigten Staaten von Amerika besitzen, müssen Sie keine ESTA-Genehmigung beantragen. Die Anmeldung ist online möglich. 

Wichtig:

  • Das ESTA-Formular sollte spätestens 72 Stunden vor dem geplanten Abflug eingereicht werden. 
  • Bei Reisen ohne Visum - auf der Grundlage der ESTA-Registrierung - müssen Sie am Tag des Abflugs im Besitz eines Rückflugtickets aus den USA sein 
  • Wenn Sie Ihren Reisepass und/oder Namen geändert haben oder Ihre vorherige ESTA-Genehmigung abgelaufen ist, müssen Sie eine neue ESTA-Genehmigung beantragen. 
  • Wenn Sie den ESTA-Genehmigungsantrag ausfüllen, machen Sie bitte genaue Angaben und tragen Sie sie so ein, wie sie in Ihrem Reisepass stehen.   

*Länder, deren Staatsangehörige eine ESTA-Registrierung benötigen: Polen, Andorra, Australien, Österreich, Belgien, Brunei, Tschechische Republik, Chile, Kroatien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Deutschland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Portugal, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südkorea, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan, Großbritannien. Coronavirus:

Prüfen Sie vor Ihrer Reise die aktuellen Anforderungen (Öffnet in einem neuen Fenster)

Flug in die /aus den USA mit Visum

Polnische Staatsbürger, die beabsichtigen, für mehr als 90 Tage in die Vereinigten Staaten zu reisen, bzw. dort Aktivitäten ausüben möchten, für die andere Visumkategorien erforderlich sind (z. B. Arbeiten oder Studieren in den Vereinigten Staaten), müssen weiterhin die entsprechende Visumkategorie beantragen. Personen denen ein ESTA verweigert wurde, müssen ebenfalls ein Visum beantragen.

Zoll- und Visumerklärungen für die USA

Aufgrund der Einführung eines neuen elektronischen Programms an den Zielflughäfen der PLL LOT in den USA müssen die Fluggäste nicht mehr das derzeit verwendete Papierformular I-94 ausfüllen. Diese Lösung erleichtert den Fluggästen, die Zoll- und Einwanderungskontrollen in den USA zu passieren. Bitte füllen Sie die Zollerklärung, die Sie von den Stewardessen erhalten, gut leserlich (in Druckbuchstaben) mit einem Kugelschreiber oder Füllfederhalter aus. Die Wahrhaftigkeit der Angaben muss durch Ihre Unterschrift bestätigt werden. 

Bitte lesen Sie die nachstehenden Hinweise sorgfältig durch, bevor Sie mit dem Ausfüllen der Erklärung beginnen. Unsere Mitarbeiter an Bord versorgen Sie mit allen Informationen und Hilfestellungen, die Sie benötigen. Die ausgefüllte Erklärung muss bei der Pass- und Zollkontrolle zusammen mit dem Reisepass vorgelegt werden. Die Zollerklärung wird Ihnen vom Bordpersonal ausgehändigt. 

Bitte füllen Sie es leserlich (in Druckbuchstaben) mit einem Kugelschreiber oder Füllfederhalter aus. Die Wahrhaftigkeit der Angaben muss durch eigenhändige Unterschrift bestätigt werden.

WÄHRUNG UND BARGELD  

Das Mitführen von Bargeld ist legal, unabhängig von der Höhe des Betrags. Reisende, die mehr als 10.000 $ (in US-Währung oder dem Gegenwert in ausländischer Währung oder insgesamt) in Form von Münzen, Banknoten, Reiseschecks oder Inhaberwertpapieren wie Zahlungsanweisungen, Privat- oder Bankschecks, Aktien oder Anleihen ein- oder ausführen, sind gesetzlich verpflichtet, den Betrag im US-Zollfragebogen Nr. 4790 anzugeben. Der Reisende muss diesen Fragebogen auch dann ausfüllen, wenn das Bargeld oder Geldmittel für ihn von einer anderen Person transportiert werden. Wird der vorgeschriebene Fragebogen nicht ausgefüllt oder ein unvollständiger Geldbetrag gemeldet, kann dies zur Beschlagnahme aller Barmittel und Wertpapiere sowie zu Verwaltungsstrafen und/oder strafrechtlichen Ermittlungen führen.

LANDWIRTSCHAFTLICHE UND TIERISCHE ERZEUGNISSE

Um die Einschleppung von gefährlichen Schädlingen und verbotenen Tieren zu verhindern, ist die Einfuhr von Obst, Gemüse, Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen, Erde, Fleisch, Fleischprodukten, Vögeln, Schnecken und anderen lebenden Tieren oder tierischen Erzeugnissen beschränkt. Ein Reisender, der es versäumt, alle derartigen Gegenstände bei einem Zollbeamten oder einem landwirtschaftlichen Inspektor anzumelden, macht sich strafbar und die Gegenstände können beschlagnahmt werden.

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

Alle Personen können befragt und durchsucht werden (auch deren Eigentum). Die illegale Einfuhr von verbotenen Stoffen (Drogen, Chemikalien, verschreibungspflichtige Medikamente, ohne begleitendes Rezept usw.) stellt unabhängig von deren Anzahl einen Verstoß gegen das US-Gesetz dar.