Waffen

Die Beförderung von Waffen und Munition muss spätestens 48 Stunden vor der Abreise gemeldet werden bei:

1.      Verkaufsbüro der PLL LOT,

2.      der Agentur der PLL LOT,

3.      LOT Contact Center.

Der Transport von Jagd- und Sportwaffen ist bei Vorlage aller erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen erlaubt. Für ihre Beförderung wird eine Zusatzgebühr fällig, wenn sie in einem speziellen Etui als separates Gepäck befördert werden. Für kleine Waffen, die im aufgegebenen Gepäck im Rahmen der zulässigen Höchstmenge verpackt sind, wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.

Es ist erlaubt, Munition bis zu 5 kg brutto pro Person mitzuführen.

Die Waffen eines Wachmannes sind nicht gebührenpflichtig.

Eine sicher verpackte Bogensportausrüstung darf nur als aufgegebenes Gepäck befördert werden. Dieses Gepäck ist in der Freigepäckmenge für aufgegebenes Gepäck enthalten.

 

Bitte beachten Sie die Beförderungsbedingungen gefährliche Güter.

Gebühren für Beförderung von Waffen

Inlandsflüge

Flüge innerhalb Polens.
Für Inlandsflüge wird zusätzlich eine Mehrwertsteuer von 8 % erhoben

Sportwaffen/Jagdwaffen

100 PLN/25 EUR/30 USD

Beschreibung

Schrotflinte, Pistole, Sport-/Jagdgewehr und Munition (in einer separaten Tasche verpackt)

Internationale Flüge

Flüge innerhalb Europas und in den Nahen Osten 

Ausnahme: In den folgenden Ländern wird immer eine zusätzliche Gebühr pro Waffe erhoben: 
Italien: bis zu 90 EUR, 
Türkei - 30 EUR, 
Großbritannien - 50 GBP.

Sportwaffen/Jagdwaffen

250 PLN/60 EUR/70 USD

Beschreibung

Schrotflinte, Pistole, Sport-/Jagdgewehr und Munition (in einer separaten Tasche verpackt)

Interkontinentalflüge

Flüge von/nach China, Indien, Japan, Kanada, Kasachstan, Südkorea, Sri Lanka und in die/aus den USA

Sportwaffen/Jagdwaffen

450 PLN/105 EUR/125 USD/160 CAD/14000 JPY/138000 KRW/34000 HUF

Beschreibung

Schrotflinte, Pistole, Sport-/Jagdgewehr und Munition (in einer separaten Tasche verpackt)