Begleithund

A man and a guide dog are descending on an escalator.

Assistenz-/Begleithund

  • kann an Bord ohne Aufpreis mitgenommen werden,
  • muss nicht in einer Transportbox untergebracht werden,
  • muss mit Gurtzeug ausgestattet sein,
  • muss keinen Maulkorb tragen, doch aus Sicherheitsgründen sollten Sie einen dabei haben,
  • soll vor möglichem Kontakt mit anderen Fluggästen an Bord gesichert sein (z. B. durch Gurtzeug)
  • für Blindenhunde gibt es keine Gewichtsbeschränkung,
  • der Hund muss im Sitzplatzbereich des Fluggastes Platz finden (unter seinen Beinen), da es aus Sicherheitsgründen verboten ist, einen Hund auf dem Schoß zu tragen, wenn das Signal "Anschnallen" aktiviert ist.

Möchten Sie einen garantierten Platz für Ihren Hund? Buchen Sie einen zusätzlichen Sitzplatz neben Ihnen, indem Sie sich an die Hotline des Contact Center (Öffnet in einem neuen Fenster) wenden.

 

Akzeptanz eines Assistenzhundes auf unseren Flügen, abhängig von der Flugstrecke:

 

Nach der US-amerikanischen Definition ist ein Servicetier (oder ein Assistenztier) ein Hund, der individuell darauf trainiert ist, Arbeiten oder Aufgaben zugunsten einer Person mit einer Behinderung, einschließlich einer körperlichen, sensorischen, psychiatrischen, geistigen oder sonstigen geistigen Behinderung, auszuführen. 

Verfügbare Arten von Assistenzhunden:

  • Assistenzhund für eine Person mit eingeschränkter Mobilität
  • Blindenführhund einer blinden oder sehbehinderten Person
  • Signalhund für Menschen mit Hörbehinderungen
  • Hund zur Anzeige von Krankheitsanfällen (z. B. Diabetes, Epilepsie)
  • Psychiatrischer Diensthund

Höchstanzahl von Hunden pro Fluggast:

Kann man den Hund selbst ausbilden? Ja

Erforderliche Dokumente:

 USA - Service Animal Air Transport Form

 USA - Service Animal Relief Attestation Form

Der Fluggast muss die Beförderung eines Begleithundes anmelden und die erforderlichen Unterlagen spätestens 48 Stunden vor dem ersten Flug einsenden.

Wohin sollen die Unterlagen geschickt werden? 

Fügen Sie die ausgefüllten Unterlagen dem Kontaktformular für die Sonderbegleitung bei. (Öffnet in einem neuen Fenster)

 

Ein Assistenz-/Begleithund ist ein entsprechend ausgebildeter und speziell gekennzeichneter Hund, insbesondere ein Führhund einer blinden oder sehbehinderten Person, bzw. ein Hund, der einer Person mit einer körperlichen Behinderung hilft, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Verfügbare Arten von Assistenzhunden:

  • Assistenzhund für eine Person mit eingeschränkter Mobilität
  • Blindenführhund einer blinden oder sehbehinderten Person
  • Signalhund für Menschen mit Hörbehinderungen
  • Hund zur Anzeige von Krankheitsanfällen (mit Ausnahme von psychiatrischen Assistenzhunden)

Höchstanzahl von Hunden pro Fluggast: 1

Kann man den Hund selbst ausbilden? Nein

Erforderliche Dokumente:

  • Eine Bescheinigung über die Ausbildung des Hundes, ausgestellt von einem anerkannten Ausbildungsinstitut (Bescheinigungen über die Selbstausbildung des Hundes werden nicht akzeptiert).
  • Bescheinigung über die erforderlichen tierärztlichen Impfungen,
  • Reisepass,
  • Schriftliche Erklärung, dass der Hund die Voraussetzungen erfüllt, um als zertifizierter Begleithund zu reisen.

Der Fluggast muss die Beförderung eines Begleithundes anmelden und die erforderlichen Unterlagen spätestens 48 Stunden vor dem ersten Flug einsenden.

Wohin sollen die Unterlagen geschickt werden? 

Fügen Sie die ausgefüllten Unterlagen dem Kontaktformular für die Sonderbegleitung bei.

Achtung: Aufgrund der Notwendigkeit einer Quarantäne akzeptieren die LOT Polish Airlines keinen Transport von Assistenzhunden auf Flügen nach Großbritannien und in die Vereinigten Arabischen Emirate.

Beachten Sie, dass ein für die Beförderung in der Fluggastkabine zugelassener Assistenzhund: 

  • auf die Befehle seines Besitzers reagiert und sich in der Öffentlichkeit angemessen verhält,
  • keine direkte oder indirekte Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Mitreisenden darstellt,
  • keine physiologischen Bedürfnisse in der Passagierkabine oder am Flugsteig (Gate) erfüllt, es sei denn, dies geschieht auf eine Art und Weise, die keine Gesundheitsrisiken oder hygienischen Probleme mit sich bringt,
  • über die erforderlichen Dokumente verfügt und sein Besitzer die für die Reise auf dieser Strecke erforderlichen Formulare ausgefüllt hat.

Überprüfung der Dienstleistung vor dem Abflug:

Die Fluggesellschaft hat das Recht, zwei Fragen im Zusammenhang mit der Überprüfung der Dienstleistung des Assistenzhundes zu stellen::

  • Ist der Hund für die Unterstützung einer Person mit einer Behinderung ausgebildet?
  • Auf welche Aufgaben und Tätigkeiten ist der Hund vorbereitet?

Ablehnung der Beförderung eines Assistenzhundes:

 Wir können die Beförderung eines Assistenzhundes gemäß den US-DOT-Vorschriften unter den folgenden Umständen ablehnen:

  •  Der Assistenzhund stellt eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit anderer dar.
  • Der Assistenzhund stört in der Kabine oder am Flugsteig, oder sein Verhalten im Flugzeug oder auf dem Flughafen zeigt, dass er nicht darauf trainiert wurde, sich in der Öffentlichkeit korrekt zu verhalten.
  • Die Beförderung eines Assistenzhundes würde gegen die geltenden Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften der US-Bundesregierung, des US-Territoriums oder einer ausländischen Regierung verstoßen.
  • Der Fluggast mit einer Behinderung, der mit einem Assistenzhund in der Fluggastkabine reisen möchte, hat es versäumt, die entsprechenden Formulare einzureichen, was zu einer Flugverspätung führen kann.
  • Der Assistenzhund passt aufgrund seiner Größe nicht in den Sitzplatzbereich und es gibt keine Möglichkeit, den Fluggast mit dem Hund an einem anderen Ort im Flugzeug unterzubringen.

LOT Polish Airlines behält sich das Recht vor, einen Hund, der sich unangemessen verhält, gegen eine zusätzliche Gebühr in den Gepäckraum zu befördern oder die Beförderung zu verweigern. Der Besitzer des Hundes haftet in vollem Umfang für alle Schäden und zusätzlichen Kosten, die durch die Beförderung des Hundes entstehen.