Einfuhr von Tieren aus Drittländern zu nicht kommerziellen Zwecken
Die Einfuhr von Tieren wie Hunde, Katzen oder Frettchen in Begleitung der Fluggäste, die nicht für Handelszwecke aus Drittländern mitgenommen werden, ist nur dann möglich, wenn:
- die Tiere in Begleitung des Besitzers bzw. einer durch den Besitzer bevollmächtigten Person transportiert werden,
- die Tiere nicht für Handelszwecke transportiert werden, was in ihrem Gesundheitszeugnis vermerkt wird,
- die Tiere in der Anzahl von bis zu fünf Stück transportiert werden
- die Tiere über das erforderliche tierärztliche Zeugnis verfügen und die im Zeugnis aufgeführten Bedingungen erfüllen (Zeugnismuster im Anhang II zur Durchführungsverordnung der Kommission vom 15. Dezember 2011, mit der Liste der Drittländer und Gebiete, aus denen die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen sowie der Transport für andere als Handelszwecke von mehr als fünf Hunden, Katzen oder Frettchen in die Union erlaubt sind, sowie mit Mustern der Zeugnisse, die bei der Einfuhr oder Transport dieser Tiere für andere als Handelszwecke in die Union verwendet werden (ABl. L. 343 v. 23.12.2011, S. 65-76)
- die Tiere der Einfuhrkontrolle unterzogen werden, an einem der Grenzübergänge, an denen der Zoll Kontrollen von Begleittieren durchführt (die vollständige Liste der Grenzübergänge befindet sich in der Verordnung des Ministers für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vom 17. April 2007 bezüglich der Liste der Grenzübergänge, an denen die Zollbehörde die Kontrolle der Haustiere durchführen, die für andere als Handelszwecke in Begleitung der Reisenden transportiert werden (ABl. 2007 Nr. 77, Pkt. 523, mit sp. Änderungen)
- die Tiere gekennzeichnet (durch einen Mikrochip), anschließend gegen Tollwut geimpft sind, im Fall von einigen Ländern (die nicht im Anhang II der Verordnung 998/2003/EG aufgelistet sind) einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen wurden (unter Berücksichtigung der 3-monatigen Einfuhrverbot auf das Gebiet der EU)
Ausführliche Informationen befinden sich auf der Internetseite des Hauptveterinärsamtes unter der Adresse: www.wetgiw.gov.pl, Unterseite „Einfuhr aus Drittländern ".
Im Fall der Einfuhr von anderen Tieren als Hunde, Katzen oder Frettchen wird aufgrund der Komplexität der Einfuhrbestimmungen geraten, das Hauptveterinärsamt per E-Mail oder telefonisch zu kontaktieren.