Flug nach/aus Kanada

Fliegen Sie nach Kanada? Erfahren Sie mehr über die Reisevorschriften

Coronavirus: Bitte lesen Sie vor Ihrer Reise die aktuellen Anforderungen 

Eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) für Reisen nach/aus/durch Kanada ist erforderlich. Es handelt sich dabei um ein Dokument, das ausländischen Staatsangehörigen, die auf dem Luftweg nach Kanada reisen oder in Kanada umsteigen und ihre Reise fortsetzen, die Einreise in das Land bestätigt.

Ausnahmen gelten für US-Bürger und Reisende mit einem gültigen Visum.

Die Anmeldung ist online möglich: Canada.ca/eTA

Wichtig:

  • Sie erhalten die Bestätigung der Ausstellung der ETA in der Regel innerhalb weniger Minuten e (per E-Mail). 
  • Einige Anträge können jedoch mehrere Tage in Anspruch nehmen, z. B. wenn Sie aufgefordert werden, zusätzliche Unterlagen einzureichen.  
  • Die Gebühr für die ETA beträgt 7 kanadische Dollar. 
  • Überprüfen Sie, ob Sie Ihre Passnummer richtig eingegeben haben.

*Länder, deren Bürger eine ETA-Registrierung benötigen: Andorra, Antigua und Barbuda, Australien, Österreich, Bahamas, Barbados, Belgien, Brunei Darussalam, Chile, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Spanien, Niederlande, Irland, Island, Japan, Südkorea, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Monaco, Deutschland, Norwegen, Neuseeland, Papua-Neuguinea, Polen, Portugal, Samoa, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Schweiz, Schweden, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Italien, Salomonen.

Zoll- und Visumerklärungen für Kanada

Laden Sie eine Mustererklärung herunter (Öffnet in einem neuen Fenster)

Alle Fluggäste müssen ihre Daten in der Erklärung der Canada Border Services Agency (CBSA) eingeben. Auf einem Formular dürfen nicht mehr als vier Personen aufgeführt sein, die unter derselben Adresse wohnen. Jeder Reisende ist für seine Erklärung selbst verantwortlich. Nach dem Gesetz kann die Nichtanmeldung von Waren, Devisen und/oder Bargeld bei der Einreise nach Kanada zu deren Beschlagnahme, zu Geldstrafen und/oder zur Strafverfolgung führen. Die Angaben in den Erklärungen werden von der CBSA geprüft und können zur Durchsetzung des kanadischen Rechts an andere Regierungsstellen weitergegeben werden. Weitere Informationen finden Sie in der Datenbank Info Source (Ref. Nr. CBSA PPU 018) auf der Seite www.cbsa-asfc.gc.ca (Öffnet in einem neuen Fenster)

Personen, die Kanada besuchen

Jede Person, die Kanada besucht, kann zollfrei einführen: Geschenke (außer Alkohol und Tabak) im Wert von höchstens 60 kanadischen Dollar pro Stück; 1,5 Liter Wein oder 1,14 Liter Spirituosen oder 24 Dosen/Flaschen Bier je 355 ml (insgesamt 8,5 Liter); 200 Zigaretten, 200 selbstgedrehte Zigaretten, 50 Zigarren oder Zigarillos und 200 g Tabak.

Einwohner von Kanada

Alle in Kanada ansässigen Personen, die nach Kanada zurückkehren, haben Anspruch auf eine der folgenden Zollbefreiungen, je nachdem, wie lange sie sich außerhalb von Kanada aufgehalten haben (dies schließt alle im Ausland erworbenen oder erhaltenen Waren und/oder Geschenke ein): 24 Stunden: 50 kanadische Dollar. Waren im Wert von mehr als 50 Dollar sind nicht befreit. Alkohol und Tabakwaren sind zollpflichtig. 48 Stunden: 400 kanadische Dollar. Einschließlich Alkohol und Tabakwaren. 7 Tage 750 kanadische Dollar. Einschließlich Alkohol und Tabakwaren. 1,5 Liter Wein oder 1,14 Liter Spirituosen oder 24 Dosen oder Flaschen Bier à 355 ml (insgesamt 8,5 Liter). (Nur für Personen, die nach dem Recht der Provinz, in die die Waren eingeführt werden, als volljährig gelten). 200 Zigaretten, 200 selbstgedrehte Zigaretten, 50 Zigarren oder Zigarillos und 200 g Tabak (es können Sonderzölle anfallen).

Flug aus Kanada

Fluggäste, die von Kanada nach Polen fliegen, sollten einen gültigen Reisepass oder in Ausnahmefällen ein offizielles Dokument mitführen, das den Reisepass ersetzt. Der Reisepass sollte mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt in Polen hinaus gültig sein.