Bedingungen für den Kauf eines elektronischen Flugscheins
Anhang Nr. 1 zu den Geschäftsbedingungen für die Erbringung elektronischer Dienstleistungen vom 04. Juli 2011.
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Die vorliegende Anlage Nr. 1 umfasst die Bedingungen für den Kauf des Elektronischen Flugscheins (nachfolgend "Bedingungen") über die Webseite.
2. Als Voraussetzung für den Kauf des Elektronischen Flugscheins über die Webseite gelten die Zustimmung der folgenden Bestimmungen (durch die Markierung des Feldes check box) und die Kenntnisnahme der Tarifbedingungen für die vom Leistungsempfänger gewählte Flugverbindung sowie der Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fluggäste und ihr Gepäck, die den integralen Bestandteil des Luftbeförderungsvertrags mit PLL LOT darstellen.
II. VORGÄNGE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM KAUF DES ELEKTRONISCHEN FLUGSCHEINS
1. Der Verkäufer und Aussteller der Elektronischen Flugscheine ist der Leistungserbringer.
2. Buchungen und Zahlungsvorgänge erfolgen über die Webseite unter Verwendung des Flugscheinreservierungssystems Amadeus.
III. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1. Elektronischer Flugschein - (oder etix ®, „Elektronischer Flugschein") bezeichnet einen durch das Buchungssystem generierten und gespeicherten Flugschein, welcher zur Teilnahme an einer gegebenen Flugreise berechtigt. Der Elektronische Flugschein wird zusammen mit der Bestellungsnummer (Buchungsnummer) per E-Mail von der Fluggesellschaft an den Dienstleistungsempfänger an die von diesem während des Buchungsverfahrens angegebene E-Mail-Adresse geliefert.
IV. HAFTUNG DES BENUTZERS
1. Der Leistungsempfänger verpflichtet sich zum Kauf und zur Nutzung des Elektronischen Flugscheins in Überstimmung mit den Geschäftsbedingungen, den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fluggäste und ihr Gepäck.
2. Es ist insbesondere verboten, den Elektronischen Flugschein unter Angabe eines falschen oder fremden Namens zu kaufen, mit einer gefälschten oder fremden Karte, ohne Einverständnis des Eigentümers der Kreditkarte für den gekauften Elektronischen Flugschein zu zahlen, die Zahlung von einem fremden Bankkonto ohne Einverständnis dessen Eigentümers zu betätigen, oder auf irgendeine andere gesetzeswidrige Art und Weise zu handeln.
3. Falls es sich bei dem Leistungsempfänger um eine natürliche Person handelt, so kann der Kauf des Elektronischen Flugscheins nur von einer natürlichen Person betätigt werden, die rechtsfähig ist.
V. RESERVIERUNG UND KAUF EINES FLUGSCHEINS
1. Voraussetzung für den Kauf des Elektronischen Flugscheins bilden der korrekte Ablauf des Buchungsverfahrens, entsprechend der auf der Unterseite für den Kauf des Elektronischen Flugscheins der Webseite erhältlichen Anweisungen, die vollständige Angabe der Fluggastdaten sowie die Zustimmung der vorliegenden Bedingungen, ferner die vollständige Bezahlung des Elektronischen Flugscheins durch den Leistungsempfänger über eine der auf der Webseite genannten Zahlungsarten und innerhalb der auf der Webseite durch den Leistungserbringer bestimmten Frist.
2. Entspricht die Verrechnungswährung der Kreditkarte nicht der Währung, in der der Preis des Elektronischen Flugscheins angegeben ist, kann der eingezogene Betrag infolge der Umrechnungen und Kursunterschiede zwischen den Banken vom Preis des gekauften Elektronischen Flugscheins abweichen, gemäß den in der zahlenden Bank geltenden Regeln.
3. Der Kauf des Elektronischen Flugscheins verpflichtet zur Zahlung des Preises für den Elektronischen Flugschein an die PLL LOT.
4. Mit der Buchung erklärt der Leistungsempfänger sein Einverständnis zur Belastung seiner Kreditkarte durch das System.
5. Werden falsche Kreditkarten angegeben, unterbricht das System die Anfrage und leitet den Leistungsempfänger auf die Unterseite für den Kauf des Elektronischen Flugscheins zurück. Zahlungen per Überweisung erfolgen automatisch während des Buchungs- und Kaufverfahrens des Elektronischen Flugscheins durch die Verbindung mit der Webseite der Bank, bei der der Leistungsempfänger ein Internetkonto besitzt.
6. Die Bestellung des Elektronischen Flugscheins wird durch eine automatisch generierte E-Mail bestätigt, die an die vom Leistungsempfänger angegebene Adresse geschickt wird.
7. Der Abschluss des Fernvertrags für den Kauf des Elektronischen Flugscheins erfolgt zu dem Zeitpunkt, in dem der Leistungserbringer die Zahlung für den Elektronischen Flugschein erhält. Nach dem Zahlungseingang wird der Leistungsempfänger mittels einer automatisch generierten E-Mail benachrichtigt, die an die vom Leistungsempfänger angegebene Adresse geschickt wird.
IV. RÜCKGABE DES ELEKTRONISCHEN FLUGSCHEINS:
1. Der Leistungsempfänger hat das Recht, den über die Webseite gekauften Elektronischen Flugschein zurückzugeben, unter der Voraussetzung, dass:
a) die Möglichkeit der Flugscheinrückgabe in dem für den Elektronischen Flugschein anwendbaren Tarif vorgesehen ist, sowie
b) die Rückgabe vor dem Tag des Abflugdatums erfolgt.
2. Die Rückgabe des Elektronischen Flugscheins kann, sofern der Tarif des gegebenen elektronischen Flugscheins dieses zulässt, über die Infolinie oder einen Agenten der PLL LOT und innerhalb der von den anwendbaren Tarifbedingungen genannten Frist erfolgen.
3. Ein zurückgegebener Elektronischer Flugschein muss unter der entsprechenden Nummer der Infolinie oder bei dem Agenten der PLL LOT, bei dem der Kauf erfolgte, gemeldet werden. Die Liste der Telefonnummern der Infolinie ist auf der Seite www.lot.com erhältlich.
4. Je nach Zahlungsart wird der Betrag, der dem Leistungsempfänger für den zurückgegebenen Elektronischen Flugschein zusteht, binnen 28 Tage nach dem Eingang des zurückgegebenen Elektronischen Flugscheins bei PLL LOT direkt auf das Bankkonto des Leistungsempfängers oder auf das Kreditkartenkonto des Leistungsempfängers überwiesen.