» Anlage 1: Bedingungen für den Kauf eines elektronischen Flugscheins
Bedingungen für die Zusatzleistungen („Service à la carte“) LOT
ANLAGE NR 2 ZU DEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG ELEKTRONISCHER DIENSTLEISTUNGEN VOM 01. APRIL 2014
Begriffsbestimmungen
1. Zusatzleistungen / Service à la carte LOT („Dienstleistungen”) – zusätzliche, kostenpflichtige Dienstleistungen, die von LOT angeboten werden und die der Fluggast zusammen mit dem Flugschein erwerben kann .
2. Fluggast mit besonderen Bedürfnissen („FBB”) – eine Person, die besondere Bedingungen, Hilfeleistungen und/oder Gerätschaften benötigt, die an Bord gebracht werden müssen, insbesondere:
a. Mobilitätseingeschränkte Personen („MEP“) bedeuten Personen, deren Mobilität während der Nutzung des Transportmittels in Hinsicht auf eine physische (sensorische oder lokomotorische, dauerhafte oder zeitweilige) Behinderung, intellektuelle oder geistige Behinderung bzw. irgendeine andere, mit einer Behinderung oder ihrem Alter verbundene Ursache eingeschränkt ist und deren Situation eine entsprechende Hilfe und Anpassung an ihre Bedürfnisse im Bereich der für alle Passagiere zugänglichen Dienstleistungen erfordert;
b. Säuglinge – Kinder im Alter von bis zu 2 Jahren, die mit einem Erwachsenen reisen;
c. Alleinreisende Kinder („ARK“) – Kinder im Alter zwischen 2 und 12 Jahren, die ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen;
d. Passagier mit nichtstandardmäßigen Abmaßen („PNA“) – Person, die in Hinsicht auf ihren Körperbau, ihr Gewicht oder ihre Größe nicht auf einem einzelnen Platz in der Flugzeugkabine sitzen kann.
Allgemeine Bestimmungen
1. Diese Bedingungen („Bedingungen der Zusatzleistungen “) bestimmen die Richtlinien für die Nutzung der Zusatzleistungen von LOT („Dienstleistungen“).
2. Diese Bedingungen betreffen ausschließlich internationale und nationale Flüge, die von PLL LOT durchgeführt werden.
3. Die Dienstleistungen können für Reisen erworben werden, die maximal vier Strecken umfassen, entsprechend der Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fluggäste und ihr Gepäck, erhältlich auf der Seite www.lot.com in der Unterseite „Beförderungsbedingungen”
Mein Zusatzgepäck
1. „Mein Zusatzgepäck“ ist eine im Voraus bezahlbare Dienstleistung für Übergepäck, die den Fluggästen ermöglicht, gleichzeitig mit der Ticketreservierung die Beförderung eines zusätzlichen Gepäckstücks zum ermäßigten Preis zu erwerben.
2. Die Höhe der Gebühren für die Dienstleistung Mein Zusatzgepäck ergibt sich aus der Preisliste, die über die Webseite erhältlich ist.
3. Die Dienstleistung betrifft ausschließlich ein Gepäckstück mit einem Gewicht von bis zu 23 kg und einer Kantenlänge (Länge/Breite/Höhe) von höchstens 158 cm.
4. Die Dienstleistung kann spätestens 12 Stunden vor dem geplanten Abflug über die Webseite gebucht werden.
5. Im Falle der Überschreitung der oben genannten Maße kann die Dienstleistung ausschließlich über die Infolinie von LOT, im Verkaufsbüro von LOT oder bei einem ihrer Agenten spätestens 24 Stunden vor der geplanten Reisen erworben werden.
6. Die Ermäßigung beträgt 20% der normalen Gebühr für ein Gepäckstück mit einem Gewicht von bis zu 23 kg und einer Kantenlänge (Länge/Breite/Höhe) von höchstens 158 cm und ist auf der Website http://www.lot.com/nadbagaz erhältlich.
7. Die Ermäßigung von 20% gilt nicht für Gepäckstücke, welche die oben genannte Maße überschreiten,
8. Der Abschluss des Vertrags für die Dienstleistung Mein Zusatzgepäck erfolgt zu dem Zeitpunkt, in dem der Leistungserbringer die Zahlung für die Dienstleistung erhält, entsprechend der auf der Webseite veröffentlichten Preisliste.
Mein Lieblingsplatz
1. Wenn der Fluggast nicht sicher ist, ob er als FBB oder PNA eingestuft wird, empfehlen wir den LOT-Kundendienst zu kontaktieren.
2. Die Dienstleistung der Platzauswahl ermöglicht den Fluggästen, vor dem Abflug ihren Platz zu wählen.
3. Unter Vorbehalt von Punkt 4 ist die Dienstleistung Mein Lieblingsplatz gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Preisliste, die über die Webseite erhältlich ist.
4. Für Fluggäste in der LOT Premium Economy Class, LOT Business Class oder mit dem Miles & More Status HON Circle, Senator und Frequent Traveller ist diese Dienstleistung gebührenfrei.
5. Die Dienstleistung Mein Lieblingsplatz kann von den Fluggästen spätestens 24 Stunden vor dem Abflug über die Webseite gebucht werden. Der Abschluss des Vertrags für die Dienstleistung Mein Lieblingsplatz erfolgt zu dem Zeitpunkt, in dem der Leistungserbringer die Zahlung für die Dienstleistung erhält, entsprechend der auf der Webseite veröffentlichten Preisliste.
6. Die im Rahmen der Dienstleistung der Platzauswahl nicht vergebenen Plätze stehen allen Fluggästen kostenlos nach Beginn des Check Ins zur Verfügung (in der Regel 24 h vor dem geplanten Abflug).
7. Aus Sicherheitsgründen dürfen die Fluggäste, welche die Plätze in den Reihen am Notausgang belegen:
a. nicht als FBB oder PNA klassifiziert werden und nicht mit Tieren in der Kabine reisen;
b. nicht als Personen klassifiziert werden, die in Hinsicht auf ihren Zustand anderen Personen die Evakuierung oder der Besatzung die Ausführung ihrer Pflichten erschweren;
c. sie müssen außerdem das 18 Lebensjahr abgeschlossen haben, sich in der Sprache der Besatzung (d.h. Polnisch oder Englisch) verständigen können, sich in einem guten körperlichen Zustand befinden und körperlich in der Lage sein, bei einer plötzlichen Evakuierung des Flugzeugs bei Bedarf und nach entsprechender Einweisung die Besatzung zu unterstützen.
8. Andere Bedingungen in Bezug auf die Plätze:
a. Fluggäste, die als PNA klassifiziert werden, müssen einen Platz in einer Reihe mit mehreren Plätzen (mit klappbaren Armlehnen) einnehmen, nach Möglichkeit in der Nähe des Ausgangs aus dem Flugzeug, jedoch nicht in der Reihe am Notausgang.
b. Säuglinge müssen in einer Reihe sitzen, in der eine zusätzliche Sauerstoffmaske zur Verfügung steht.
8. Wenn der Fluggast eine Reihe am Ausgang wählt, allerdings die in den Punkten 5 und 7 dieses Kapitels genannten Bedingungen nicht erfüllt, wird ihm ein anderer Platz zugewiesen. In diesem Fall wird die bezahlte Gebühr nicht erstattet.
Mein Premium-Menü
1. Die Dienstleistung Mein Premium-Menü ermöglicht den Fluggästen, die in der Economy Class reisen, auf Langstreckenflügen den Standard der Verpflegung von der Economy Class auf die Premium Economy anzuheben.
2. Die Dienstleistung umfasst die Standardmahlzeiten sowie ausgewählte Sondermahlzeiten [für Moslems, für Diabetiker, laktosefreie, Lakto-Ovo-vegetarische, vegetarische (ohne Milchprodukte), vegane, glutenfreie].
3. Die Dienstleistung kann spätestens 12 Stunden vor dem geplanten Abflug über die Webseite gebucht werden.
4. Die Dienstleistung Mein Premium-Menü ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Preisliste, die über die Webseite erhältlich ist.
5. Der Abschluss des Vertrags für die Dienstleistung Mein Premium-Menü erfolgt zu dem Zeitpunkt, in dem der Leistungserbringer die Zahlung für die Dienstleistung erhält, entsprechend der auf der Webseite veröffentlichten Preisliste.
6. Diese Dienstleistung ist auf 10 Personen auf jedem Langstreckenflug beschränkt – bei Überschreitung kann diese Dienstleistung unter Umständen nicht mehr erworben werden.
Meine Zusatzausrüstung
1. Die Dienstleistung Meine Zusatzausrüstung ermöglicht den Fluggästen, eine Dienstleistung für die Beförderung von zusätzlicher Ausrüstung zu erwerben. Als Ausrüstung, die im Rahmen der Dienstleistung transportiert werden kann, gelten: Golfausrüstung, Taucherausrüstung, Skiausrüstung, Snowboardausrüstung, Anglerausrüstung und Musikinstrumente.
2. Die Ausrüstung wird im Frachtraum befördert. Wenn der Leistungsempfänger seine Ausrüstung in der Kabine transportieren möchte, soll er vorher die Infolinie kontaktieren, um die Möglichkeit der Beförderung der gegebenen Ausrüstung in der Kabine und die Bedingungen dieser Beförderung abzusprechen.
3. Wenn sich die Ausrüstung, die man transportieren möchte, nicht auf der Liste der Ausrüstung befindet, die im Rahmen der Dienstleistung transportiert werden kann, empfiehlt sich der Kontakt zur Infolinie, um die Möglichkeit der Beförderung der gegebenen Ausrüstung in der Kabine und die Bedingungen dieser Beförderung abzuklären.
4. Im Falle der Überschreitung der zugelassenen Limits der Dienstleistung (im Bezug auf Stückzahl oder Gewicht) ist die Zahlung einer Übergepäckgebühr erforderlich. Die Übergepäckgebühr kann über die Infolinie, in den Verkaufsbüros von LOT oder bei einem ihrer Agenten erworben werden, entsprechend der über die Webseite, bzw. in den Verkaufsbüros von LOT oder bei einem ihrer Agenten erhältlichen Preisliste.
5. Das Höchstgewicht der Zusatzausrüstung darf 32 kg nicht überschreiten. Schwerere Ausrüstung muß als Luftfracht befördert werden. Ausführliche Informationen sind telefonisch bei der LOT-Luftfrachtabteilung (+48 22 606 7777) erhältlich.
6. Wenn eine Ausrüstung befördert werden soll, die über keine Standardmaße verfügt, d.h. mit einem Gewicht mehr als 23 kg oder einer Kantenlänge (Länge/Breite/Höhe) von mehr als 158 cm, muß der Leistungsempfänger vor jeder Beförderung den Kundendienst kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise bzgl. der Beförderung zu vereinbaren.
7. Unter Vorbehalt von Punkt 8 ist die Dienstleistung „Meine Zusatzausrüstung“ gebührenpflichtig. Die Gebühren für die Zusatzausrüstung sind auf der Seite: http://www.lot.com/sprzet-sportowy erhältlich und beziehen sich auf einen einfachen Flug (bei Flügen hin und zurück sind für jede Richtung separate Gebühren zu zahlen).
8. Ein Teil der Zusatzausrüstung kann gebührenfrei befördert werden, sofern es im Rahmen der Freigepäckmenge für aufgegebenes Gepäck befördert wird.
9. Für ein Set der Zusatzausrüstung (z.B. 1 Paar Ski + 1 Paar Schuhe + einzeln verpackter Helm) wird eine Gebühr berechnet.
10. Die Dienstleistung kann spätestens 12 Stunden vor dem geplanten Abflug über die Webseite gebucht werden.
11. Der Abschluss des Vertrags für die Dienstleistung Meine Zusatzausrüstung erfolgt zu dem Zeitpunkt, in dem der Leistungserbringer die Zahlung für die Dienstleistung erhält, entsprechend der auf der Webseite veröffentlichten Preisliste.
Gepäck LOT Economy Saver
1. Für Fluggäste, deren Flugtarif kein kostenloses, aufgegebenes Gepäck umfasst, die aber dieses Gepäck befördern möchten, steht die Dienstleistung Gepäck LOT Economy Saver zur Verfügung, mit der sie die Möglichkeit haben, gegen eine Zusatzgebühr ihr Gepäck mitzunehmen, entsprechend der Preisliste, die über die Seite http://www.lot.com/pl/pl/bagaz-rejestrowany erhältlich ist.
2. Für das zweite und jedes weitere Gepäckstück gelten die regulären Tarife für Übergepäck.
Richtlinien für den Verkauf auf elektronischem Weg der Dienstleistung sprzedaży Fast track am Flughafen Warszawa-Okęcie
1. Bedingungen für den Kauf der Dienstleistung Fast Track
1. Der Lieferant der Dienstleistung Fast Track am Flughafen Warschau Okęcie („Dienstleistung Fast Track”) ist das Unternehmen Przedsiębiorstwo Państwowe "Porty Lotnicze" mit Sitz in Warschau, ul. Żwirki i Wigury 1, (00-906 Warszawa) („PPL”). Ausführliche Richtlinie für die Nutzung der Dienstleistung Fast Track sind in den Geschäftsbedingungen der PPL enthalten, verfügbar in zwei Sprachversionen - Polnisch und Englisch - unter folgendem Link: xxx
2. Die Dienstleistung Fast Track ist nur am Flughafen F. Chopin Warschau Okęcie im Rahmen der von PLL LOT durchgeführten Flüge verfügbar.
3. Die Dienstleistung Fast Track steht ausschließlich Fluggästen mit Abflug von Warschau (WAW) zur Verfügung.
4. Der Kunde kann die Dienstleistung Fast Track nur dann in Anspruch nehmen, wenn er im Besitz einer aktiven Buchung und eines Tickets der PLL LOT ist.
5. Der Kauf der Dienstleistung Fast Track über Internetseite ist nur bis zur Schließung des Check-in-Schalters möglich.
6. Der Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages über die Erbringung der Dienstleistung Fast Track ("Vertrag") ist der Zeitpunkt, zu dem der Dienstleister die Zahlung für die genannte Dienstleistung gemäß der auf der Internetseite verfügbaren Preisliste erhalten hat.
7. Eine ausführliche Beschreibung der Dienstleistung Fast Track finden Sie auf der Internetseite: xxx
2. Bezahlung der Dienstleistung Fast Track
1. Die Dienstleistung Fast Track ist immer im Voraus zu bezahlen.
2. Die Höhe der Gebühr für die Dienstleistung Fast Track ist festgelegt in der Preisliste auf der Internetseite: xxx xxx
3. Bedingungen für den Umtausch oder Rückgabe
1. 1. Die Bedingungen für den Umtausch oder die Rückgabe der Dienstleistung Fast Track sind im Anhang Nr. 2 zu den Richtlinien der Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege unter dem Punkt Rückgabe von Zusatzdiensten geregelt –